Bund der Versicherten: „Riester-Verrentung geht schief“

Stiftung Warentest deckt schwere Mängel bei der Verrentung auf

PRESSEMITTEILUNG – Henstedt-Ulzburg, 17.03.2015 – Nicht nur während der Ansparphase haben Riester-Produkte so ihre Tücken: Sie sind unflexibel, intransparent und lohnen sich ohnehin meist nur für Familien mit Kindern. Nun deckt die aktuelle Untersuchung von Finanztest im Heft 4/2015 ein weiteres Problem auf. Der geplante Wettbewerb um die Verrentung der Sparguthaben findet demnach nur ungenügend statt.

Riester-Kritiker Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V.: „Das Konzept der Verrentung funktioniert trotz gesetzlichem Anspruch nicht, denn es gibt für Wechselwillige nicht genügend vernünftige Angebote auf dem Markt.“ Die Untersuchung von Finanztest zeigt, dass kaum ein Anbieter fremdes Riester-Kapital in eine Rente umwandeln möchte. Kleinlein resümiert: „Die Verbraucher sind wieder dem Diktat der Versicherungsbranche ausgeliefert.“

Der Gesetzgeber sieht zwar ausdrücklich ein Übertragungsrecht des angesammelten Kapitals zu Rentenbeginn auf einen anderen Anbieter vor, praktisch gibt es diese Möglichkeit aber kaum. Kleinlein: „Es ist schön gedacht, dass dieses Recht gesetzlich geregelt ist. Fakt ist jedoch, dass die, die zu Rentenbeginn wechseln wollen, keine wirkliche Möglichkeit haben, dies auch zu tun.“

Laut der Untersuchung von Finanztest, an der ohnehin nur 18 der 44 Anbieter von Riester-Rentenversicherungen teilnahmen, bieten nur zwei einen einfachen Wechsel zum Beginn der Rentenphase an. Andere setzen hohe Hürden wie Höchstaltersgrenzen und Mindestansparzeiten. Riester-Fonds- und Banksparer sind die großen Wechsel-Verlierer. Für Fondssparplankunden gibt es keine Sofortrenten bei neuen Vertragspartnern, sondern nur Auszahlpläne und die Auswahl ist ohnehin mager. Sparer, die zu einer Versicherung wechseln möchten, haben ebenfalls nur eine sehr geringe Auswahl an Anbietern. „Ein so unflexibles Produkt sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenbezugszeit hat den Sinn und die Berechtigung einer staatlich geförderten Altersvorsorge verloren“, so Kleinlein.

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