Garagen als notwendiger Stellplatz: Gerümpel raus, Auto rein / R+V-Infocenter: In manchen Gemeinden gehört nur das Auto in die Garage – bei Zweckentfremdung Bußgeld möglich

R+V-Infocenter [Pressemappe]
Wiesbaden (ots) – Fahrräder und Grill, Rasenmäher und Gartenmöbel: In vielen Garagen lagern Hausrat und Gartenutensilien – und das Auto steht auf der Straße. Doch das ist nicht überall erlaubt. Zwar dürfen Besitzer ihre Garage normalerweise auch als … Lesen Sie hier weiter…

Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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