Karneval feiern – Tipps rund um die Versicherungen

Presseinformation 11. Februar 2015

Zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch erreicht der Karneval in Deutschland seinen Höhepunkt. Dazu zählen Karnevalsumzüge, Narrensitzungen und private Faschingsfeiern, bei denen es leider auch zu Unfällen und Schäden kommen kann. In so einem Fall ist es gut zu wissen, welche Versicherungen hilft, mögliche Folgen abzufedern.

Vorsicht bei Wurfgeschossen im Karnevalsumzug
Bonbons und Pralinenschachteln, Kleinspielzeuge, Blumensträuße oder Schokoladentafeln werden von den Karnevalswagen in die feiernde Menge geworfen. Da kann es passieren, dass eine „Kamelle“ wahrhaftig ins Auge geht. Und wer von Bonbons getroffen wird und eine Verletzung davonträgt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn: Der Veranstalter des Karnevalsumzuges haftet nicht für Schäden, die durch herabfliegende Süßigkeiten entstehen. Laut einem Urteil des Kölner Amtsgerichts gilt: Die süßen Geschosse gehören zu einem Karnevalsumzug einfach dazu.

Deshalb müssen sich Zuschauer des Karnevalspektakels darauf einstellen und tragen selbst das Unfallrisiko. Da es sich um eine Freizeitveranstaltung handelt, greift zudem der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht. Im Fall der Fälle schützt nur eine private Unfallversicherung vor den Folgen eines Unfalls.

Keine Narrenfreiheit im Karneval!
Niemand ist davor gefeit, im Karneval selbst versehentlich Schaden anzurichten: Ein Brandloch in einem teuren Kostüm eines anderen, das durch eine Zigarette verursacht wird, oder eine Verletzung, die jemand im dichten Gedränge einem anderen zufügt. Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt Karnevalisten bei Sach- und Personenschäden vor den finanziellen Folgen. Denn auch im Karneval gilt: Wer einen anderen schädigt, muss nach dem Gesetz Schadensersatz leisten. Er haftet dafür mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen – möglicherweise ein Leben lang.

Auto im Fasching besser stehen lassen
Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto unbedingt stehen lassen. Denn bereits geringe Mengen Alkohol beeinflussen das Wahrnehmungs- und Konzentrationsvermögen. Die Folge: Entfernungen und Geschwindigkeiten werden nicht mehr richtig eingeschätzt, und die Reaktionsfähigkeit lässt nach. Wer sich trotz Alkoholgenuss ans Steuer setzt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und den Verlust des Führerscheins: Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kostet Alkohol am Steuer auch den Versicherungsschutz. Verursacht der betrunkene Karnevalist einen Unfall, wird der Fahrer für die Folgen zur Kasse gebeten. Zudem muss der Versicherte damit rechnen, dass die Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens übernimmt.


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