Bundesgerichtshof weist Klage im Revisionsverfahren ab: BGH bestätigt Überschussbeteiligung der Allianz

PRESSEMITTEILUNG – Stuttgart, 11. Februar 2015: In einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat unser Kunde Hans B. moniert, die Beteiligung an den Überschüssen und Bewertungsreserven, die bei Ablauf seiner Lebensversicherung gezahlt worden sei, sei zu niedrig ausgefallen. Der Kläger hat insofern Nachzahlung, hilfsweise Festsetzung der Höhe der Beteiligung an den Überschüssen und Bewertungsreserven durch das Gericht sowie Auskunft begehrt.

Nachdem das Amtsgericht Fritzlar am 20.08.2013 und das Landgericht Kassel am 08.05.2014 die Klage des Kunden abgewiesen hatten, bestätigte der BGH heute diese Urteile in letzter Instanz. Auch der BGH hat entschieden, Herrn B. habe keine weitere Beteiligung an den Überschüssen und Bewertungsreserven zugestanden.

Der BGH stellte erneut die ordnungsgemäße Überschussbeteiligung bei unserem Kunden fest. Der Kläger ist unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes an den Überschüssen und Bewertungsreserven beteiligt worden.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe