Stellungnahme zum Handelsblatt-Artikel „Fall Schottdorf belastet den Allianz-Konzern“ vom 27. Januar 2015

PRESSEMITTEILUNG – Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 27. Januar 2015 unter der Überschrift „Fall Schottdorf belastet den Allianz-Konzern“. Das Handelsblatt schreibt unter anderem, „2009 übermittelte eine Sonderkommission der Allianz 1000 Namen von Ärzten, die dem Kartell angehörten und bei der Allianz abrechneten. Doch der Konzern blieb weitgehend untätig.“

Diese Behauptung, auf die sich die weiteren Vorwürfe in dem Artikel gründen, ist falsch.

Richtig ist:

Die Allianz hat Anfang August 2008 über den PKV Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. vom Fall Schottdorf informativ erfahren und umgehend Akteneinsicht beantragt.

Dabei wurde dem Unternehmen eine elektronische Liste mit mehreren hundert Namen und Adressen von Personen übermittelt, die mit dem beschuldigten Laborbetreiber in einem geschäftlichen Kontakt standen. Gegen die auf dieser Liste stehenden Personen wurde nach Kenntnisstand der Allianz zu dieser Zeit weder strafrechtlich ermittelt noch war ihnen bereits straf- oder zivilrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen oder dieses bereits erwiesen.

Die Allianz hat die Liste daraufhin überprüft, ob der Allianz Laborrechnungen von Kunden vorliegen, die von Personen dieser Liste gestellt worden sind, und ob es in diesem Kontext Hinweise auf Fehlverhalten gibt.

Wo diesbezüglich Anhaltspunkte bestanden, ist das Unternehmen 2009 und in den Folgejahren tätig geworden. Es hat hier bis an die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren agiert.

Schwierig gestaltete sich dabei regelmäßig die Frage der Beweislast, da die Allianz als Versicherer jeweils zur vollen Überzeugung eines Zivilgerichts nachweisen muss, dass der betreffende Arzt die Laborleistungen nicht persönlich in eigener Praxis bzw. unter seiner Aufsicht und Weisung durchgeführt hat.

Trotz dieser Erschwernisse ist es dem Unternehmen gelungen, Rückforderungen im sechsstelligen Bereich zu stellen.

Grundsätzlich greift die Allianz Private Krankenversicherung bei einem Verdacht auf Versicherungsbetrug auf ein etabliertes und gut funktionierendes Deliktmanagement zurück, das entschieden gegen Betrug im Gesundheitswesen vorgeht.

Verdachtsfälle, bei denen Leistungen zu Unrecht in Anspruch genommen werden, nimmt das Unternehmen ernst – die Gemeinschaft aller Versicherten wird dadurch belastet. Deshalb geht die Allianz diesen Fällen konsequent nach.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe