INTER Allgemeine – „Betriebshaftpflicht schützt auch nach der Gesetzesänderung: Für die neue Allergenverordnung bestens gewappnet“

PRESSEMITTEILUNG – Mannheim, 19. Dezember 2014: Die vierzehn häufigsten Auslöser von Lebensmittelunverträglichkeiten müssen seit dem 13. Dezember 2014 bei unverpackter, loser Ware ausgewiesen werden. Setzen Betriebsinhaber die neue Verordnung nicht vollständig um, können sie im Schadenfall haftbar gemacht werden. Geschäftsinhaber mit einer Betriebshaftpflichtversicherung der INTER brauchen sich aber keine Sorgen zu machen: Sie sind nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes automatisch geschützt.

Die neue Verordnung bedeutet beispielsweise für Bäcker, Gastronomen, Metzger und Köche eine große Umstellung, da alle Rezepte auf Allergene hin überprüft werden müssen. Die Betriebe haben die Pflicht, eine ausführliche Dokumentation enthaltener Allergene vorzuhalten, um bei Nachfrage des Kunden Auskunft geben zu können.

Ein kurzes Beispiel: Ein Bäcker verkauft seinem Kunden kurz vor Weihnachten ein nicht gekennzeichnetes Feiertagsbrot mit Nüssen. Der Kunde leidet jedoch an einer Nahrungsmittelunverträglichkeit und reagiert allergisch. In diesem Fall ist der Bäcker haftbar. Mit der INTER Betriebshaftpflichtversicherung ist er gegen solche Schadenfälle und rechtliche Fallstricke abgesichert – und zwar ganz automatisch.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe