GDV: „Exporte nach Griechenland wieder privat versicherbar“

PRESSEMITTEILUNG – Die deutschen Kreditversicherer halten Exportgeschäfte mit griechischen Abnehmern grundsätzlich wieder für privat versicherbar. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt daher die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, die staatlichen Exportgarantien für Griechenland zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen. Die Kreditversicherer werden die bestehenden Bundesdeckungen nahtlos in private Versicherungsverträge übernehmen. Ebenso werden sie neue Exportgeschäfte gegen Zahlungsausfälle versichern, soweit die Bonität der jeweiligen Abnehmer dies zulässt.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte heute erklärt, die sogenannten Hermesdeckungen für Ausfuhren nach Griechenland zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen. Die staatlichen Exportgarantien waren im April 2012 auf dem Höhepunkt der griechischen Wirtschafts- und Finanzkrise notwendig geworden. Insgesamt hat die Bundesregierung seitdem mit den Hermesdeckungen Ausfuhren nach Griechenland in Höhe von rund 560 Mio. Euro gedeckt.

Die Hermesdeckungen sind ein Instrument der deutschen Außenwirtschaftspolitik. Sie ermöglichen Exporte in schwierige und risikoreiche Märkte, für die keine genügende Ausfalldeckung über private Kreditversicherungen möglich ist. Hermesdeckungen schützen Lieferanten, wenn die Zahlung eines Abnehmers aus wirtschaftlichen und politischen Gründen ausfällt. Im Jahr 2013 beliefen sich die staatlichen Hermesdeckungen auf rund 28 Milliarden Euro.

Kreditversicherer decken rund 15 Prozent der deutschen Exporte

Ein ungleich größeres Exportvolumen decken die privaten Kreditversicherer: Nach Schätzungen des GDV, der die Exportkreditversicherung nicht separat, sondern als Teil der Delkredereversicherung erfasst, lag die Deckungssumme der Exportkreditversicherungen im Jahr 2013 zwischen 150 und 190 Milliarden Euro. Private Versicherungsunternehmen haben damit etwa 15 Prozent der deutschen Ausfuhren in Höhe von knapp 1,1 Billionen Euro gedeckt.

Eine Export- oder Ausfuhrkreditversicherung sichert die Exporteure dagegen ab, dass ihre Kunden die gelieferte Ware nicht bezahlen. Teil des Versicherungsschutzes ist außerdem die regelmäßige Bonitätsprüfung: Der Versicherer prüft die Kunden des Exporteurs nicht nur bei Vertragsabschluss auf ihre derzeitige und künftige Zahlungsfähigkeit, sondern überwacht deren Bonität kontinuierlich auch während der Laufzeit; damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Schadenverhütung.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe