DVAG-Befragung: „Mid Ager verschließen vor dem Thema Pflege die Augen“

PRESSEMITTEILUNG – 2. Dezember 2014: Eine aktuelle Befragung im Auftrag der DVAG zeigt: Viele der 45- bis 65-Jährigen haben zwar Angst vor finanziellen Belastungen durch eine Pflegebedürftigkeit, sorgen jedoch nicht ausreichend vor.

Die Angst vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit und ihren finanziellen Folgen ist unter der Generation der 45- bis 65-Jährigen sehr präsent. In dieser Bevölkerungsgruppe sorgt sich rund die Hälfte der Menschen vor finanziellen Nöten, das ergab eine TNS-Infratest Umfrage im Auftrag der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) bei den so genannten „Mid Agern“. Mit über 55 Prozent machen sich übrigens Frauen sogar noch etwas mehr Sorgen als Männer (rund 41 %).

Erstaunlich dabei: Trotz aller Ängste verfügen gut 60 Prozent aller Befragten über keine private Pflegezusatzversicherung. Viele haben sich nach eigener Angabe noch nicht hinreichend mit dem Thema beschäftigt (51 %), verlassen sich auf ihr Erspartes beziehungsweise Privatvermögen (64 %) oder bauen auf die Betreuung durch Familie und Freunde (35 %).

Mit 53 Prozent ist allerdings auch eine der am häufigsten genannten Ursachen für die fehlende Zusatzversicherung die Unsicherheit hinsichtlich des passenden Vorsorgesystems. „Es ist leider wie so oft – die Politik mahnt und die Dringlichkeit ist von vielen auch erkannt, aber die Unsicherheit ist zu groß. Dabei können die Ausgaben für die Pflege sehr schnell die eigenen Rücklagen und die der ganzen Familie aufzehren“, betonen die Experten der DVAG. Ein professionelles Beratungsgespräch beleuchtet die persönliche Lebenssituation und informiert über verschiedene Wege für eine zusätzliche Absicherung sowie über die Möglichkeiten einer staatlichen Förderung.

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Empfehlenswert können sowohl Pflegerenten- als auch Pflegetagegeldversicherungen sein.

Bei der Pflegerentenversicherung entrichtet der Versicherte laufende Beiträge oder eine Einmalzahlung und erhält bei eintretender Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Pflegerente. Ab diesem Zeitpunkt ist er von der Beitragspflicht befreit (ab Pflegestufe eins). Selbst bei einer Kündigung wird der Vertragswert ausgezahlt. Darüber hinaus gewährt eine Pflegerentenversicherung Beitragsstabilität, das heißt die Beiträge können nachträglich nicht erhöht werden.

Das Pflegetagegeld zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität aus. Die Versicherten entscheiden selbst über die Höhe des Pflegetagegeldes. Je nach Pflegestufe und gegebenenfalls Art der Pflege (z.B. ambulant oder stationär) bekommt der Versicherte bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit beziehungsweise erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 100 Prozent des versicherten Pflegegeldes ausgezahlt. Diese wird unabhängig von den anfallenden Ausgaben gezahlt. Eine Beitragsstabilität ist im Gegensatz zur Pflegerentenversicherung jedoch nicht gewährleistet.

Für das Pflegetagegeld im Rahmen des sogenannten Pflege-Bahrs gewährt der Staat bei Abschluss einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 60,- Euro. Voraussetzung: Der Mindestbeitrag beträgt 15,- Euro monatlich – darin enthalten sind 5,- Euro staatliche Förderung (Eigenanteil mindestens 10,- Euro pro Monat). Und es dürfen, unter anderem, vor dem Abschluss des Vertrages noch keine Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beansprucht werden.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe