GDV-Tipp: „Wenn der erste Schnee fällt – spätestens jetzt auf Winterreifen umrüsten“

PRESSEMITTEILUNG – Für einige Gebiete in Deutschland hat der Wetterdienst für die nächsten Tage den ersten Schnee gemeldet. Wer sein Auto auch bei Eis und Schnee bewegen will, muss es mit Winterreifen ausrüsten. Seit 2010 regelt die Straßenverkehrsordnung, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Matsch- und Schnee-Reifen (M+S Reifen) unterwegs sein müssen.

GDV.DE beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Winterreifen.

Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht?

Eine generelle Pflicht, das Auto im Winter bzw. für einen festen Zeitraum mit „M+S Reifen“ auszurüsten, gibt es nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art „Winterreifenpflicht auf winterlichen Straßen“. Versicherer und Verkehrsexperten raten daher, die klassische „O-O-Regelung“ zu beachten und von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren – zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern.

Wie müssen Winterreifen gekennzeichnet sein?

Um im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Winterreifen zu gelten, ist einzig und allein die Kennzeichnung „M+S“ maßgeblich, die sich auch auf zulässigen Ganzjahresreifen findet. Alle anderen Symbole der Reifenhersteller, wie etwa Schneeflocken oder Berge mit Eiskristallen, sind für die Straßenverkehrsordnung ohne Bedeutung.

Wie unterscheiden sich Winterreifen von Sommerreifen?

Die Lauffläche von Winterreifen ist von wesentlich mehr Profilrillen durchzogen. Diese fördern die sogenannte Drainagewirkung: Wasser und Schneematsch werden schneller aus dem Haftbereich der Lauffläche transportiert. Zudem ist die Gummimischung der Winterreifen weicher; dadurch haben sie bei niedrigen Temperaturen einen höheren Grip als Sommerreifen. Übrigens: Für Sommer- wie für Winterreifen gilt eine vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe von 1,6 mm – aus Sicherheitsgründen sollten die Winterreifen aber nur bis 4 mm abgefahren werden.

Was kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?

Eine Ordnungswidrigkeit begeht derjenige, der trotz Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen fährt. Ein Verstoß kostet in diesem Winter erstmals 60 Euro, bislang betrug das Bußgeld 40 Euro. Wer sein Auto mit Sommerreifen bei Schnee und Eis nicht bewegt, begeht auch keine Ordnungswidrigkeit.

Zahlt die Kfz-Versicherung auch, wenn man ohne Winterreifen einen Unfall verursacht?

Keine Sorgen müssen sich Autofahrer wegen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung machen: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers auf jeden Fall, auch wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Vollkaskoversicherte erhalten ebenso Ersatz für die Schäden am eigenen Auto, mit einer wichtigen Ausnahme: Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden.

Wie die Winterreifenpflicht im Ausland geregelt ist, lesen Sie hier.

 

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