Continentale zahlt 63,3 Millionen Euro an Krankenversicherte und gibt Beitragsgarantie bis Ende 2015

PRESSEMITTEILUNG – Gute Nachrichten für Mitglieder der Continentale Krankenversicherung a.G., denn sie profitieren vom erfolgreichen Geschäftsjahr 2013 gleich doppelt: Der Versicherungsverein zahlte kürzlich Beiträge in Höhe von 63,3 Millionen Euro an seine Mitglieder zurück und gibt für die erfolgreichsten Tarife bis Ende 2015 eine Beitragsgarantie.

Beitragsrückerstattung in Millionenhöhe

Die Versicherten dürfen sich nicht nur über stabile Beiträge freuen, sie erhielten einen erheblichen Teil der 2013 gezahlten Beiträge bereits zurück. Rund 88.000 Mitgliedern zahlte der Versicherungsverein insgesamt 63,3 Millionen Euro an Beitragsrückerstattungen, wovon 51,2 Millionen Euro auf die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung entfielen. Im Durchschnitt entspricht dies rund 717 Euro pro Person. Die Versicherten in den Vollversicherungstarifen ECONOMY und COMFORT erhielten außerdem 12,2 Millionen Euro in Form einer garantierten Beitragsrückerstattung.

Continentale belohnt wirtschaftliches Handeln

„Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit können wir die Überschüsse den Mitgliedern zugutekommen lassen und schütten sie nicht an Investoren aus. Vielmehr setzen wir bei unseren Tarifen auf die Eigenverantwortung unserer Mitglieder und belohnen damit wirtschaftliches Verhalten – davon profitiert die gesamte Versichertengemeinschaft“, erläutert Dr. Christoph Helmich, Krankenvorstand im Continentale Versicherungsverbund. Zusammen mit der garantierten Pauschalleistung hat die Continentale im Jahr 2014 nahezu 110,3 Millionen Euro an ihre Mitglieder ausgezahlt. Davon haben rund 190.000 leistungsfreie Versicherte profitiert. Und auch im kommenden Jahr können sie in den entsprechenden Tarifen mit einer Auszahlung rechnen. Für 2014 ist die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bereits beschlossen.

Stabile Beiträge für 2015 garantiert

Bis zum 31.12.2015 wird die Continentale für alle verkaufsoffenen Vollkostentarife sowie für diverse Ergänzungstarife (Wahlleistungstarife SP1, SP2, SP2-B, SP1Z-B; Optionstarif AV-P1; Krankentagegeldtarife V, VA und Beihilfeergänzungstarif EB) keine Beitragsanpassungen vornehmen. Das heißt: Die Beiträge werden in diesem Zeitraum garantiert nicht erhöht. „Die Tarife entwickeln sich positiv. Daher können wir schon jetzt sagen: Wir müssen die Beiträge nicht anpassen“, erläutert Vorstandsvorsitzender Helmut Posch.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe