GDV: „Neue Kfz-Typklassen 2015: Wenig Veränderungen in Haftpflicht, günstigere Kasko-Einstufungen“

PRESSEMITTEILUNG – 02.09.2014: Auch für das kommende Jahr ändert sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung für die überwiegende Mehrheit der Autofahrer (74 Prozent) in der Typklasse nichts. Das geht aus der neuen Typklassenstatistik hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heute in Berlin vorgestellt hat.

Nur 26 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung in eine neue Typklasse umgestuft. Für knapp 14 Prozent verschlechtert und für rund 12 Prozent verbessert sich die Klasse. Um immerhin drei Klassen niedriger wird in der Haftpflichtversicherung eine Diesel-Variante des Golf VII eingestuft. Gleich vier Klassen nach oben geht es hingegen für den Toyota GT 86 und den Renault Captur mit 66-kw-Benzinmotor. Die meisten Fahrzeuge mit neuer Typklasse werden um höchstens eine Klasse umgestuft.

Kasko: Zahlreiche Fahrzeuge mit günstigeren Typklassen

In den Kasko-Versicherungen ergeben sich für zahlreiche Autofahrer günstigere Einstufungen. In der Vollkaskoversicherung profitieren knapp 36 Prozent der Autofahrer von niedrigeren Klassen, während nur rund 10 Prozent in eine höhere Typklasse eingestuft werden. Für die restlichen 54 Prozent der angemeldeten Fahrzeuge bleibt alles beim Alten.

Ähnliche Ergebnisse ergeben sich auch für die Teilkaskoversicherung: Knapp 35 Prozent der Fahrzeuge erhalten niedrigere, rund 12 Prozent höhere Typklassen. Für 53 Prozent der Teilkasko-Versicherten ändert sich die Typklasse nicht.

Die aktuelle Typklasseneinstufung des GDV für rund 25.000 verschiedene Modelle kann ab sofort unter www.typklasse.de abgerufen werden. Beispiele für Umstufungen sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt.

Über die Typklassen

Die Typklasse ist eines von zahlreichen Tarifmerkmalen, das die Versicherer bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigen. Je niedriger die Einstufung in der Typklasse, desto günstiger wirkt sich dies auf den Versicherungsbeitrag aus. Allein die Veränderung bei der Typklasse lässt jedoch keinen Rückschluss über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu. Wie sich ein Kfz-Versicherungsbeitrag zusammensetzt und welche Tarifmerkmale es gibt, erfahren Sie auf gdv.de.

Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Zur Berechnung der Typklassen werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Wurden mit einem Fahrzeugtyp vergleichsweise weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird das Modell in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Umgekehrt funktioniert es genauso. Die Typklasse in der

Kfz-Haftpflichtversicherung wird in erster Linie von der Fahrzeugart und der Fahrweise der Nutzer beeinflusst. In der Kaskoversicherung werden neben Verkehrsunfällen auch Autodiebstähle, Fahrzeugbrände, Glasschäden oder Schäden durch Naturgefahren bei der Einstufung in die Typklasse berücksichtigt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), in der Vollkaskoversicherung 25 (10-34), in Teilkasko 24 (10-33).

Die Typklasseneinstufung ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar 2015.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe