Rieksmeier/ProContra-Finanzmagazin: „GDV-Kodex – Beim Ehrenwort genommen“

Zum Print-Beitrag im Finanzmagazin ProContra von Journalist Markus Rieksmeier

PRESSEMITTEILUNG – Eigentlich wollte der Gesamtverband der Versicherer (GDV) mit seinem Vertriebskodex deutlich machen, dass ihm mit einer „guten, fairen Beratung ernst ist“, wie es GDV-Präsident Alexander Erdland am 1. Juli vergangenen Jahres sagte.

Ab diesem Tage konnten Versicherer dem Kodex beitreten, der im Grunde nur eine Art Ehrenwort-Erklärung gegenüber den Kunden ist, längst bestehende Gesetze und Vorschriften zu beachten. Beispielsweise sollen die Gesellschaften ihre Vertriebe auf Einhaltung ihrer Informations- und Beratungs- und Dokumentationspflichten verpflichten.

Wirklich neu sind Selbstverpflichtungen der Assekuranz zu klaren, verständlichen Produkten. Vermittler sollen sich regelmäßig fortbilden und hierüber einen Nachweis erbringen. Ergänzend sollen die Versicherer die gute Unternehmensführung (Compliance) weiter gestalten, vor allem Korruption unterbinden. Um die Unabhängigkeit des Maklers zu wahren, sollen umsatzabhängige Provisionen nicht mehr statthaft sein. Zwei Jahre nach Beitritt sollen die Versicherer mit einem Wirtschaftsprüfer-Testat ihre Kodex-Treue nachweisen.

Ohne Wirksamkeitsprüfung praktiziert der Versicherer den Kodex nicht

Diese Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer ist dem GDV wichtig. Im Kodex unter Nr. 11 (Verbindlichkeit) heißt es: „Die Prüfung kann sich auf die Angemessenheit oder auf die Wirksamkeit beziehen“. Geprüft werde, ob der Versicherer den Kodex „in seine eigenen Vorschriften übernommen hat und diese – im Falle der Wirksamkeitsprüfung – auch praktiziert“. Das bedeutet logisch und den GDV beim Wort genommen: Ohne Wirksamkeitsprüfung „praktiziert“ der Versicherer den Kodex nicht!

„Dass sich die Versicherer mit dem Verhaltenskodex nun der Überprüfung
durch unabhängige Dritte stellen, ist ein außerordentlicher Schritt,
den bisher keine andere Branche gegangen ist“, sagt GDV-Präsident Alexander Erdland

Dieser Schluss lässt sich aus den „Prüfhinweisen“ des IDW-Instituts der Wirtschaftsprüfer wörtlich herleiten. Dort steht deutlich: „Dieser IDW Prüfungshinweis befasst sich ausschließlich mit Angelegenheiten der Angemessenheitsprüfung“. Für eine Wirksamkeitsprüfung gibt es noch gar kein Prüfverfahren – und nur damit gäbe es einen echten Soll-Ist-Vergleich. Bei der einfacheren Angemessenheitsprüfung wird im Grunde nur testiert, dass alle Regelungen des Kodex überall im Schrifttum des Versicherers abgedruckt sind. Papier ist geduldig. Darauf angesprochen verwies eine Sprecherin des GDV auf die bekannten Prüfhinweise des IDW-Instituts, die procontra vorliegen. Vom GDV selbst war nur zu erfahren: „Der entsprechende Prüfbericht wird veröffentlicht“.

Makler rebellieren

Ein Mangel des Kodex ist auch die fehlende Beschwerdeinstanz. Wo könnte sich der Bürger gegen einen Kodex-Verstoß beschweren? Beim Wirtschaftsprüfer direkt! In der Tat muss der Prüfer „auch eine solche Eingabe“ berücksichtigen, bestätigte Thomas Kagermeier von der KPMG-Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft kürzlich im procontra-Gespräch. Auch der IGVM-Maklerverband kritisiert die fehlende Beschwerdemöglichkeit. Für IGVM-Vorstand Matthias Glesel ist der Kodex ein „enteignungsgleicher Eingriff“ in die Gewerbefreiheit.

„Ausschließlich an die Versicherer gerichtet“ finde er „mittlerweile Einzug in die Courtagezusagen“. Aus diesem Grund hat Glesels Verband im April kurzerhand einen eigenen Kodex präsentiert: „Wenn uns eine IGVM-Mitgliedschaft bekannt ist, wird deren Kodex akzeptiert“, bestätigte ein Sprecher auf procontra-Anfrage. Ins Rollen kam der Maklerprotest im Februar, als IGVM-Makler Matthias Helberg innerhalb weniger Tage zwei gegensätzliche Schreiben der Allianz auf den Tisch flatterten. Einen Courtagenachtrag mit Kodex-Verpflichtung und eine Bonusvereinbarung für LV-Umsatz. Letztere ist laut Kodex nicht mehr statthaft.

Für den vollständigen Artikel bitte hier klicken.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe