Sprechstunde beim @AssekuranzDoc: Gut gemeint ist auch daneben

Vor einem Jahr kämpften zahlreiche Betroffene und viele freiwillige Helfer gegen das Hochwasser an Donau, Elbe und anderen Flüssen. Häuser und Inventar wurden beschädigt. Existenzen bedroht. Riesige Schadensummen kamen auf die Betroffenen, auf Versicherungen und auf die Kommunen zu. Ist die Zeit für eine Pflichtversicherung tatsächlich gekommen?

AssekuranzdocRezeptHochwasser

Auf der Naturgefahrenkonferenz des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) wurden kürzlich ein Jahr nach der gewaltigen Naturkatastrophe die Argumente für und gegen eine Pflichtversicherung noch einmal umfassend ausgetauscht.

Für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) äußerte sich Lars Gatschke wiederholt zustimmend zu einer Pflichtversicherung gegen die Folgen von allen Naturereignissen. Damit steht er auf der Seite von Verbraucherschützer und einigen Politikern nicht allein. Bereits im Vorjahr machte sich beispielsweise der Bund der Versicherten (BdV) für die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarrisiken stark.

Verbraucherschützer sehen in einer Pflichtversicherung d i e Lösung, um allen Hauseigentümer einen  flächendeckenden Schutz zu gewährleisten. BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein: “In Gegenden, die von Natur-gewalten stark bedroht sind, wird Hauseigentümern die existenziell notwendige Elementarschadenversicherung in der Regel verweigert oder nur zu kaum bezahlbaren Beiträgen angeboten. Diesen Missstand wollen wir mit einer Pflichtversicherung beheben.”

Dass die Hochwassergeschädigten unser aller Mitgefühl haben, ist sicher gut, richtig und menschlich. Aber die gut gemeinten Forderungen nach einer Pflichtversicherung gehen zum großen Teil an der Wirklichkeit vorbei, lösen die Probleme nicht und wären in ihrer langfristigen Wirkung nachteilig für unsere gesamte Gesellschaft.

Pflichtversicherung als Aufforderung zu weiterem Bau in Fluss- und Bachtälern

Zu den Irrtümern mancher Politiker und Verbraucherschützer gehört, das eine Pflichtversicherung alle entstandenen Probleme lösen würde. Die Betroffenen erhielten von Versicherungen den Schaden ersetzt und alles könne so weiterlaufen, wie bisher. Dabei war ein Teil der Menschheit schon vor Jahrhunderten schon weitaus klüger. An Flüssen wurde in höheren Lagen oder mit Pfahlbauweise gebaut. In gebirgigen Sturmzonen setzte man Häuser eher in den Windschatten, und wenn, dann wurde deutlich massiver gebaut als im Flachland.

GDV-Hochwasser-2013-betroffenen-Bundesländer-Grafik

Dass die Flutkatastrophe des Vorjahre häufig nur deshalb so gravierende Auswirkungen hatten, weil Kommunen zur Maximierung von Grundsteuer- einnahmen oder der Erhöhung von Gewerbesteuern durch viele neue Industrie- und Gewerbeparks Baugenehmigungen für Bereiche gegeben haben, die absehbar unter besonderen Auswirkungen von Naturereignissen zu leiden haben, wird verdrängt und verschwiegen.

Die Bebauung von Flussufern und -auen mit Wohn- oder Gewerbegebäuden gehört ebenso dazu wie die immer stärkere Eingrenzung und Einengungen von Flussläufen, der Bau von Gewerbegebiete in Ortsrandlagen und in sturmanfälligen Berg- und Hangregionen.

Dazu kommt der oft fehlende Wille und die mangelnden finanziellen Mittel für nachhaltigen regionalen Katastrophenschutz. Langwierige kommunale Entscheidungsprozesse und teilweise auch die Egoismen

der Bürger von Städten und Gemeinden selbst tragen dazu bei, dass nach dem Hochwasser 2002 in vergangenen Jahr immer noch Lücken im Hochwasserschutz zum Beispiel im sächsischen Grimma mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen werden musste.

„Wir brauchen deutlich kürzere Planungszeiten. Manche Verfahren ziehen sich zehn bis 15 Jahre hin, vor allem wenn als letztes Mittel Enteignungen nötig sind. Die Möglichkeiten der Einsprüche müssen gesetzlich begrenzt werden“, beklagte der sächsische Ministerpräsident Tillich bereits im vergangenen Jahr gegenüber „Welt am Sonntag“.

Deshalb wertet der GDV-Vorsitzende Jörg von Fürstenwerth die Pläne für eine Pflichtversicherung auch als “Freibrief” und spricht sich gegen eine obligatorische Elementarversicherung aus. „Eine solche Pflichtversicherung ist ein Feigenblatt, denn sie löst das eigentliche Problem nicht. Sie nimmt jeglichen Anreiz für bauliche Schutzmaßnahmen, weil im Schadenfall Geld von der Versicherung kommt. Wer würde da freiwillig in gefließte Keller, Schutzmauern oder dichte Fenster investieren?“

Nachhaltige Umweltpolitik und risikoadäqute Versicherungen werden gebraucht

Neben den Ansprüchen an eine globale Umweltpolitik sind auch eine regionale Baupolitik gefragt, die Klimaveränderungen berücksichtigt und diese in konkreten Vorschriften für Baugenehmigungen und -Vorschriften umsetzt. Gebiete mit großen Flüssen brauchen mehr denn je technischen Hochwasserschutz durch Deiche, Dämme und Überlaufpolder. Der Rückbau von Flusseinengungen und den Verzicht auf Bebauung von Uferrandlagen gehört dazu.

GDV_Versicherungsgipfel_Elementarschadenversicherung_im_Ueberblick_2014

Aus Sicht von Versicherungsexperten ist sogar die Erweiterung der Vorsorge auf risikobehafteten Zonen an Bachläufe in Gebirgslagen ein Thema. Noch spricht man bei den Überflutungen und Erdrutschen wie vor einigen Tagen im sächsischen Triebischtal von Einzelerscheinungen, doch diese häufen sich immer mehr.

„Wenn wir aber auf Schutzmaßnahmen verzichten und weiter in Hochwasser gefährdeten Gebieten bauen, bringt die nächste Flut noch mehr zerstörte Häuser. Das Schadenpotenzial nimmt dann stetig zu“, lautet die Schlussfolgerung von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.

Der GDV räumt aber auch mit dem Vorwurf auf, dass viele Menschen in Hochwasser- oder gefährlichen Sturmzonen gar keinen Versicherungs-schutz mehr erhielten, wie zum Beispiel Kleinlein vom BdV wider besseren Wissens behauptet.

„Versicherer können 99 Prozent der Gebäude unproblematisch versichern. Das Produktangebot ist groß. Auch für das verbleibende Prozent lassen sich über Selbstbehalte oder Schutzmaßnahmen überwiegend Lösungen finden – selbst in der höchsten Risikozone“, stellt der GDV fest.

Zentrales Thema ist immer die Schadenverhütung. Häuser an Fluss- und Bachläufen müssen möglichst so gebaut werden, dass bei steigendem Wasser keine oder nur geringe Schäden verursacht werden. Viele Hauseigentümer und Kommunen in klassischen Hochwasserlagen an Rhein, Donau, Mosel oder Elbe haben in den vergangenen Jahren dazu schon mustergültige Lösungen gefunden.

Der Ruf nach Geldern der Allgemeinheit für Schäden der Einzelnen ist dabei ebenso verharmlosend wie der nach einer Pflichtversicherung. Kein Wunder, dass Aktionen und Kampagnen der Versicherungswirtschaft zur „Nachversicherung“ des persönlichen Eigentums mit Elementarversicherungen nicht den gewünschten Effekt erreicht haben.

„Es ist ungerecht für alle, die weit weg vom Fluss wohnen, für jene bezahlen zu lassen, die Fluss- oder Seeblick haben. Eine Zwangsversicherung ist nichts anderes als eine steuerfinanzierte Quer-subventionierung zugunsten der Spitzenrisiken“, so das Resümee von Fürstenwerth.

Deshalb sei jedem ein wacher Blick zum Beispiel in der Hafengegend von Hamburg zu wünschen. Restaurants mit Blick auf den Hafen an der Elbe sind gefragt bei Besitzern und Gästen. Aber dazu gehören dort auch die großen metallenen Schutztore, die die Gebäude bei Sturmflut vor großen Schäden bewahren. Aber diese Erkenntnis muss sich wohl an anderen Stellen von Flussläufen erst durchsetzen.

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Dr. Peter Schmidt Peter_Schmidt_Portrait Experte Personenversicherungen und Unternehmensberater im Bereich Versicherungen, Vertriebe und Makler mit langjähriger Erfahrung als Führungskraft und Vorstand bei deutschen Versicherern und twittert als „assekuranzdoc“. Besuchen Sie auch seine Webseite und werden Sie Fan von Dr. Schmidt auf Facebook.

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