LV 1871: bAV statt Ballermann – Jetzt Urlaubsgeld in Direktversicherung umwandeln

PRESSEMITTEILUNG – Mit der Lohnzahlung für den Mai überweisen viele Arbeitgeber das sogenannte Urlaubsgeld auf das Konto ihrer Angestellten. Clevere Arbeitnehmer wandeln das 13. Gehalt in eine Direktversicherung mit flexiblen Auszahlungsoptionen um, statt es am Ballermann zu verprassen.

Der Beitrag für die Direktversicherung wird vor Steuern und Sozialabgaben vom Bruttogehalt abgezogen. Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung und befreit die Beiträge für die Direktversicherungen bis zu einer Höhe von 2.856 Euro p. a. von Steuern und Sozialabgaben. So hat der Arbeitnehmer netto auch im Mai noch genug auf dem Konto.

So einfach geht’s

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 Euro; im Mai erhält er 2.400 Euro Urlaubsgeld. Wenn er jetzt nur die Hälfte des Urlaubsgeldes in eine Direktversicherung steckt, hat er im Mai immer noch ein Nettogehalt von fast 2.500 Euro auf dem Konto. Das reicht dann immer noch für den verdienten Urlaub.

Flexibel in die Rente

Steuern fallen bei der bAV erst im Rentenalter an. Dann ist die Steuerlast in der Regel niedriger als im Berufsleben. Außerdem profitiert der Arbeitnehmer zu Rentenbeginn von den vier flexiblen Auszahlungsoptionen 4flex, wie sie nur die LV 1871 anbietet: Er kann eine monatliche Rente bis ans Lebensende wählen oder sich das Kapital auf einmal auszahlen lassen. Bei schwerer Krankheit gibt es die eXtra-Rente; die Pflege-Option hilft im Pflegefall.

 

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe