Debeka richtet neutrale Hotline zur Aufklärung ein

Debeka-PRESSEMITTEILUNG – Die Debeka arbeitet weiter aktiv an der Aufklärung der Vorwürfe, die gegen einzelne Mitarbeiter des Unternehmens erhoben wurden. Deshalb hat die Versicherungsgruppe Ende November eine neutrale Hotline zur Aufklä­rung eingerichtet und die Mitarbeiter regelmäßig zur Mitwirkung aufgefor­dert.

Diese vertrauliche Hotline wird von einem externen erfahrenen An­walt, der keine sonstigen Mandate für die Debeka wahrnimmt, organisiert. Damit ermöglicht die Debeka die Gewinnung weiterer Erkenntnisse und Hinweise, ob Verstöße gegen Datenschutz vorliegen. Mitarbeitern, die Meldung erstatten und sich dabei selbst belasten, wurde weitgehender arbeitsrechtlicher Schutz zugesichert. Dies unterstützt die umfangreichen Untersuchun­gen, mit denen die Debeka die Wirtschaftsprüfungsgesell­schaft KPMG be­auftragt hat.

KPMG untersucht derzeit umfassend Prozesse zum Datenschutz und de­ren Wirksamkeit. Die Ergebnisse dieser Prüfung fließen in die Ermittlun­gen der Staatsanwaltschaft, des Landesbeauftragten für Datenschutz und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit ein. Die Debeka arbei­tet eng und konzentriert mit den Behörden zusammen, um schnellstmöglich und nachhaltig aufzuklären.

Einzelnen Mitarbeitern war vorgewor­fen worden, illegal mit Adressen gehandelt zu haben. Dadurch geriet die Debeka in die Kritik. Aufgrund ei­ner unzutreffenden Vermengung von Sachverhalten in den Medien wurde im Zuge dessen auch die legale und seit Jahrzehnten bekannte Vertriebs­un­terstützung durch nebenberuflich tätige Empfehlungsgeber, so genannte Tippgeber, beanstandet. Wichtig ist: Bei Tippgebern handelt es sich um legal agie­rende aktive Mitglieder der Debeka, die ausschließlich dann eine Provision erhalten, wenn die von ihnen empfohlenen Interes­senten einen Versiche­rungsvertrag abschließen. Diese Vergütung ist ein steuerpflichti­ges Neben­einkommen. Die Tippgeber dürfen aufgrund gesetz­licher Vor­schriften selbst keine Verträge mit Interessenten abschließen und müssen dabei datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat in einer aktuellen Erklärung diesen branchenüblichen Vertriebsweg erläutert.

Davon unabhängig sind für die Debeka auch Versicherungsvermittler im Nebenerwerb tätig. So wie hauptberufliche Versicherungsvermittler können diese auch selbst Verträge vermitteln. Diese Versicherungsvermittler sind nach § 92 b HGB registriert und mit Ihrem Gewerbe bei der IHK gemeldet. Die Debeka hat ca. 9.000 Außendienstmitarbeiter, rund 15.800 aktive Tipp­geber und 107 Versicherungsvermittler im Nebenerwerb.

Weitere Informationen hat die Debeka auf Ihrer Homepage unter www.debeka.de und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirt­schaft unter http://www.gdv.de/2013/12/was-ist-ein-tippge­ber/ veröffentlicht.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe