Rußschaden: Wer zahlt bei Aufräumarbeiten verursachte Schäden?

Mein Kunde hat einen Rußschaden, welcher durch Fachfirmen beseitigt wurde. Dabei wurden diverse Gegenstände beschädigt.

Meine Frage: Erfolgt die Regulierung der beschädigten Gegenstände nach Hausrat-Bedingungen oder über die Haftpflichtversicherung des Reinigungsbetriebes?

Einem Rußschaden geht in der Regel ein Feuerschaden voraus. Dieses wäre dann Gegenstand der Hausratversicherung. So wie ich den Sachverhalt verstehe, hat Ihr Kunde mit der Beseitigung der Schäden in Absprache mit der Hausratversicherung Firmen damit beauftragt, den Rußschaden zu beseitigen.

 

Wenn dabei die beauftragten Firmen ihren Kunden einen Schaden zufügen, dann sollten diese auch im Rahmen der Schadenersatzpflicht z. B. nach 823 BGB dafür gerade stehen müssen. Daher sehe ich die Regulierungspflicht bei der Haftpflichtversicherung des jeweiligen Verursachers.

 

Ihr Kunde sollte die Schäden sorgfältig dokumentieren und seine Ansprüche bei den Firmen geltend machen. Diese werden diese Ansprüche dann in der Regel ihrer Haftpflichtversicherung melden. Bitte denken Sie daran, dass die Beweislast bei Ihrem Kunden liegt. Grade bei strittigen Sachverhalten kann eine sehr gute Dokumentierung daher sehr wichtig sein.

Ralf Kramer

Ralf Kramer

Ralf Kramer ist Geschäftsführer der GMFS GmbH & Co Compactteam Berlin KG, ein inhabergeführter mittelständischer Berliner Versicherungsmakler mit Schwerpunkt auf Gewerbebetriebe, Freiberufler und mit eigener Marke im Eventbereich. Mehr finden sie unter www.eventassec.de

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