Allianz: Urteil zur Benzinklausel in Privat-Haftpflichtversicherung

Gericht bestätigt der Allianz Transparenz

Oberlandesgericht München weist Berufung des Bundes der Versicherten zurück / Benzinklausel zur Abgrenzung bei Schäden von Privat-Haftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherung hat sich bewährt und ist transparent / Keine Revision zugelassen

PRESSEMITTEILUNG Der Bund der Versicherten (BdV) ist mit der Verbandsklage gegen die Allianz, die so genannte Benzinklausel in der Privat-Haftpflichtversicherung sei intransparent und dürfe nicht weiter ver-wendet werden, gescheitert. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat in einer mündlichen Verhandlung am 4. Juli 2013 die überzogenen  Transparenzanforderungen des Bundes der Versicherten an die Benzinklausel zurückgewiesen.

Die Benzinklausel in den Bedingungen der Privat-Haftpflichtversicherung vermeidet Überschnei-ungen zwischen der Kfz- und Privat-Haftpflichtversicherung. Mit der Klausel wird klargestellt, dass Schäden, die durch den Fahrzeug-Gebrauch verursacht werden, von der Kfz-Haftpflichtversicherung und nicht von der Privat-Haftpflichtversicherung bezahlt werden. In den meisten Fällen ist die Abgrenzung unproblematisch. In wenigen, besonders gelagerten Einzelfällen kann es zum Streit kommen. Bei der Allianz sind dies etwa 15 Fälle im Jahr, denen rund 250.000 Schadenfälle in der Privat-Haftpflichtversicherung und ca. 500.000 Schadenfälle in der Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüberstehen.

Der BdV hält die Klausel für intransparent und hat unter anderem gefordert, Beispiele in die Klausel aufzunehmen. Dem hat das Gericht – unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – eine Absage erteilt. Beispiele würden Abgrenzungsfragen nicht lösen, sondern nur verlagern. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass es sich um eine kurze, verständliche Klausel handelt. Nicht die Klausel, sondern das Leben sei kompliziert. Das Gericht hat die Berufung des Bundes der Versicherten daher zurückgewiesen. Um die wenigen Streitfälle in der Praxis möglichst einvernehmlich zu lösen, existiert seit langem die Paritätische Kommission, eine Schlichtungsstelle beim Gesamtverband der Deutschen Versicherer, die Abgrenzungsfragen klärt.

„Natürlich haben wir den Vorwurf des BdV ernst genommen. Denn Transparenz gegenüber unseren Kunden ist uns wichtig. Die abgewiesene Klage bestätigt, dass unser Weg mit kurzen und verständlichen Klauseln richtig ist,“ sagt Jens Lison, Vorstand der Allianz Versicherungs-AG. Wenig hilfreich dagegen ist es für den Kunden, sie mit einem Sammelsurium von Einzelbeispielen in den Bedingungen zu konfrontieren.

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