Volle Deckung: „Vermögensschaden-Haftpflicht prüfen“

 

Versicherungsmakler und Finanzvermittler sollten ihre Vermögensschaden-Hapftpflicht prüfen

Interview mit Ralf W. Barth

Ab 1. Juli benötigen Finanzvermittler, die Fonds, Kapitalanlagen oder Beteiligungen vermitteln, eine Erlaubnis nach Paragraph 34f Gewerbeordnung. Hierzu gehört bekanntlich zwingend eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH). Vielen Vermittlern wird von Makler-Plattformen oder Haftungsdächern eine Art pauschaler VSH-Deckung angeboten. Die Tücken solcher Pakete liegen im Detail, und können mitunter existenzielle Folgen haben.

L-RWB_Portrait1-aktuellWie der Vermittler Probleme im Haftungsfall vermeidet, damit befasst sich Ralf W. Barth, Gründer und Chef von CONAV Consulting. Herr Barth stand dem Tagesbriefing Rede und Antwort: sowohl zur Haftung, den Fallstricken in der VSH und deren Markt in der Zukunft.

Herr Barth, Sie beschäftigen sich seit 15 Jahren sehr konkret mit dem Thema Vermögensschaden-Haftpflicht. Wie hoch war eigentlich der größte Schaden, den Sie erlebt haben?

Barth: Mehrere Millionen. Aber auch einige um und über der geforderten Mindestdeckungssumme. Ich kann mich gut an einen Kunden erinnern, der mich vor ein paar Jahren bei einem Hochwasserschaden sehr aufgeregt anrief! Eigentlich hatte er nur eine Kleinigkeit vergessen, nämlich bei der Umdeckung des Firmengebäudes und Lagers den Kunden – sehr aktuell – die Elementarschadenversicherung mit anzubieten. Diese Kleinigkeit hatte aber eine große Wirkung. Der Vermittler wurde auf eine Summe von über 1,4 Millionen Euro in Anspruch genommen. Gott sei Dank hat die VSH in diesem Falle bezahlt.

In diesem Falle?

Ja, als ich die erste Schadenmeldung bekam, erinnerte ich mich an das Beratungsgespräch, das ich bei Abschluss der VSH mit dem Vermittler geführt habe.  Eigentlich wollte der Kunde –  immerhin selbst „gestandener“ Versicherungsmakler – nur die Mindestdeckung versichern. Im Gespräch bemerkte er dann doch, dass er auch einige Gewerbekunden hat und „nebenbei“ zudem Finanzdienstleistungsprodukte  verkauft. Die höhere Deckungssumme war nicht einmal teuer und hat ihn eindeutig vor Schlimmerem bewahrt.

Die allermeisten Vermittler arbeiten ja korrekt und achten vor allem auf die Aushändigung aller relevanten Unterlagen zum Produkt…

… aber noch vor Jahren, als es keine gesetzliche Regelung gab, wurden diese Aufgaben gerne mal „vergessen“. Eben weil das Haftungsbewusstsein fehlte, sich zum  Beispiel auch den Empfang von Prospekten schriftlich bestätigen zu lassen.

Also hatten die Vermittler zwar alles richtig gemacht, aber nicht dokumentieren oder quittieren lassen?

Genau. Heutzutage wollen die Richter die Beratungsunterlagen als Beweise sehen. Was nicht schriftlich bestätigt ist, das existiert juristisch nicht. Merke: Nur sauber dokumentierte Beratungs- und Abschlussvorgänge, am besten mit Kundenunterschrift können den Vermittler von der Haftung souverän befreien.

Machen es sich die Richter da nicht zu einfach?

Ich kann die Richter verstehen: Wenn die Thematik so komplex ist und Beratungs-Dokumentationen oder –protokolle als Beweise vorliegen, dann sind diese die erste Wahl bei der Rechtsfindung. Wenn diese Dokumente fehlen und somit den Vermittler nicht entlasten, dann haftet er. Persönlich! Alsdann stellen sich  die nächsten, existenziellen Fragen. Sie lauten: Waren diese Tätigkeiten in der VSH versichert, ja oder nein? Und sind die genannten Umstände auch ausreichend hoch versichert?

Also muss sich der Vermittler recht genaue Gedanken machen, welche Produkte er vermittelt?

Sehr genaue, am besten sehr exakte Gedanken sogar.  Schauen Sie, so wie jeder Privatkunde bei der Privathaftpflicht eine  Art Fragenkatalog, also eine ganze Liste von mehr oder weniger bedeutenden Risikofragen beantworten muss, so muss auch der Vermittler seine Tätigkeiten kennen, um diese richtig versichern zu können!

Woher kennt denn der Vermittler seine Tätigkeit oder woran?

Genauso wie der Privatkunde bei der Privathaftpflicht: Wir legen den Vermittlern einen Fragebogen vor, darin findet er seine Tätigkeitsgebiete, zuverlässig, aber auch ergänzbar. Und an diesen Angaben orientiert sich sein Versicherungsschutz.

Das hört sich gut an, aber was ist denn mit den Details zur Haftung? Zum Beispiel mit der Übernahme der Nachhaftung auf vorhergehende, historische VSH-Policen oder die Honorarberatung?

Komplexe Details können nur in einem Beratungsgespräch sauber geklärt werden. Gerade bei den Fragen zur Nachhaftung der Vorversicherer aus Vorzeiten gibt es immer wieder Probleme. Dazu haben wir ein Bild zum besseren Verständnis entwickelt.

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Und um Diskussionen und Rechtsstreite mit ehemaligen VSH-Versicherern auszuschließen, war uns ein Inklusiv-Deckungskonzepte wichtig: Für die Vermittler! Kurzum: Die Nachhaftung über die Vorversicherer ist Bestandteil des Deckungskonzeptes. Da haben wir uns  intensiv Gedanken gemacht. Für alle Arten von Vermittler und auch wenn sie Honorarberatung machen. Die Vergütungsform macht übrigens keinen Unterschied bei der Haftung.

Nun treten Sie mit Ihrer CONAV selbst als Makler mit Nettotarifen auf. Die Vermittler kaufen Ihre VSH-Police zwar als Nettotarif – also courtagefrei – aber sie müssen bei jeder Handreichung der CONAV bezahlen, oder?

Richtig, gute Beratung kostet Geld. Für eine zeitintensive und fachlich umfangreiche Beratung erheben wir eine Vergütung. Allerdings oft viel weniger als in so manchen Policen mit laufenden Courtagen. Das rechnet sich von Anfang an, vor allem gegenüber den über Jahre  laufenden Courtagen. So viele  Handreichungen, wie sie es nennen, sind es zu Beginn meist nicht. Zudem bieten wir unseren Kunden eine sehr günstige Beratungs-Flatrate.

Und im Schadenfall?

Mehr Aufwand gibt es eher bei komplizierten Schadenfällen. Da sind die Kunden sehr froh kompetent unterstützt zu werden. Da fragt keiner nach den Kosten, da zählen die Ergebnisse wesentlich mehr.

Sie setzen also auf Massengeschäft?

Ja und nein: Ja, auf Masse in den einzelnen unkritischen Geschäftsvorfällen. Und bei  fachkundiger Klientel.  Und nein: Klasse, also Qualität und fachliche Tiefe, bei Einzelfall-Prüfungen und Individuallösungen. Es ist wichtig den Kunden auch nach deren Vorstellungen gerecht zu werden.

Was sollte denn nun der ganz normale Vermittler tun, wenn er eine VSH braucht?

Ist Werbung erlaubt?

Nein!

Gut, dann sollte der Vermittler auf www.vsh-netto.de klicken und seine Situation und die mögliche Lösung zunächst selbst auswerten. VSH Lösungen können ganz einfach sein, wenn die Deckungsinhalte vollumfänglich sind. Sobald Komplexität ins Spiel kommt sollte eine fachliche Kompetenz genutzt werden. Das reduziert nicht nur das eigene Risiko, es schafft auch noch einen „Haftungs-Puffer“ zwischen sich und dem VSH-Versicherer.

Im Ernst: Ich glaube, das ist uns gut gelungen. Im Interesse der Vermittler. Aktuell bieten wir Vermittlern, die Ihre Police noch bis zum 28.6.2013 benötigen um ihren § 34f beantragen zu können in einem Tarif einen 48-Stunden-Zustell-Service, damit die Vermittler Ihre Bestätigung für die IHK noch kurzfristig bekommen.

Herr Barth, vielen Dank für das Interview!

 

Die Fragen stellte Markus Rieksmeier

 

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe