OLG Urteil: Bitcoins keine alternative Währung

Das durch das Oberlandesgericht Berlin gefällte Urteil zur Einstufung von Krypto-Assets, könnte die hiesige Landschaft der Anbieter in diesem Segment nachhaltig befeuern. So stellte das OLG in seiner Entscheidung klar heraus, dass Bitcoins weder als Finanzinstrument oder Rechnungseinheit noch als alternative Währunganzusehen seien. Damit würde eine Kontrolle des ohnehin wenig regulierten Marktes von Kryptowährungen nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zufallen und im Ergebnis dürfte jeder, der willens und fähig ist mit dem Handel auch ohne den Erwerb einer Lizenz beginnen. DasInvestment

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe