Das ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen

Höchst richterlich entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem weiteren Urteil zum ewigen Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen dem Grunde nach zugunsten der Verbraucher. Im Verfahren galt es zu klären, ob der von der Versicherungsnehmerin ausgesprochene Widerruf einer im Jahr 2005 nach § 5a VVG (alter Fassung) abgeschlossenen Fondspolice mit Einmalbeitrag auch nach über neun Jahren Laufzeit rechtmäßig sei. Sowohl die obersten Richter des BGH als auch in den drei zuvor durchlaufenden Instanzen sprach man der Klägerin den Umstand der nicht ordnungsgemäß durchgeführten Widerrufsbelehrung zu. Doch um welchen Preis? procontra-online

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