Gewinnabführungsverträge sorgen für Unmut (STATISTIK)

Es ist eine Tendenz, die mittlerweile zur gängigen Praxis geworden ist. Lebensversicherer, die als Aktiengesellschaften firmieren, transferieren mittels Gewinnabführungsverträgen das erwirtschaftete Bilanzplus zu großen Teilen an die jeweiligen Konzernmütter. Nun das mag rein juristisch absolut legitim sein, bekommt aber dann ein „Geschmäckle“, wenn die Lebensversicherung AG Probleme mit der eigenen Finanzstärke hat. Im letzten Jahr wuchs laut einer Statistik der Bundesregierung der Betrag vor und nach Ergebnisabführung branchenweit auf über 1,5 Milliarden Euro an. Versicherungsbote

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