Wie hoch ist der Zufriedenheitsgrad bei der GKV? Wie groß ist die Ahnungslosigkeit bei der PHV? Und warum war die Rente mit 63 ein Fehler in der GRV?

Der Kunde hat entschieden 

In einer jüngst veröffentlichten Umfrage hat sich die Analysegesellschaft Service Value mit der Qualität und vor allem mit dem Zufriedenheitsgrad der Kunden von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beschäftigt. 2.777 Kunden wurden gebeten, die 29 größten Krankenversicherer zu bewerten. Das Ergebnis kann sich vor allem für die kleineren Betriebskrankenkassen sehen lassen, die durch die Bank weg die vorderen Plätze für sich in Anspruch nehmen. Cash-online

Große Ahnungslosigkeit in Sachen PHV 

Makler wissen natürlich, dass die private Haftpflichtversicherung (PHV) zu den elementaren Absicherungen gehört und darum bei keiner Kundenberatung fehlen darf. Doch viele Kunden haben teilweise ein falsches oder zumindest unscharfes Bild des Leistungsspektrums in der PHV. Dies hat eine Studie des Analysehauses Heut & Morgen herausgefunden. Nur 46 Prozent der Befragten wussten überhaupt, vor welchen grundsätzlichen Risiken sie durch eine PHV geschützt sind. Ein guter Anlass also, um sich als Makler dieses Themas noch einmal anzunehmen und den Blick für die Kundenberatung zu justieren. procontra-online


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Die Bayerische: Neue All Risk-Deckung in der Gewerbeversicherung

Nicht nur im Privatkundenbereich, sondern nun auch für gewerbliche Kunden setzt die Bayerische neue Maßstäbe: Die Gewerbepolice des Versicherers dokumentiert die zunehmende Kompetenz im Komposit-Bereich und wurde zudem als All Risk-Deckung konzipiert. Kein Wunder, dass der Tarif schon auf der DKM auf viel Interesse stieß.

Infos, Unterlagen, Vertriebstipps und einen Online-Rechner finden Vermittler unter www.diebayerische.de


Zahl des Tages

20.000.000.000

Euro werden nach Meinung der Analysten von ASSEKURATA seitens der Versicherer für die Zinszusatzreserve allein in diesem Jahr zusätzlich bereitgestellt werden. Hintergrund ist natürlich das Auffüllen der Lücken zu den Rechnungszinsen, mit denen die Tarife kalkuliert sind. AssCompact


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Paukenschlagen gegen Vergleichsportale 

In einem gestrig veröffentlichen Urteil (Aktenzeichen: I ZR 55/16) hat der Bundesgerichtshof (BGH) einem lang schwelenden Disput in puncto Vergleichsportale bewertet. Hintergrund war, dass viele Vergleichsportale bei den von ihnen angebotenen Vergleichen nur die Anbieter berücksichtigen, von denen sie im Falle eines Abschlusses auch eine Provision zu erwarten haben. Von höchstrichterlicher Instanz wurde dem nun also bestätigt, dass der Verbraucher bei der Nutzung dieser Portale stärker darüber informiert wird, dass die Auflistung des Ergebnisses keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit habe. Zudem müssen die Portale genau über Vertriebsgebühren Auskunft geben. DasInvestement

„Die Rente mit 63 war ein Fehler“ 

Diese Aussage traf überraschend Kai Whittaker, Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion in einem Diskurs mit der Bundesvorsitzenden der Jusos Johanna Uekermann während der DIA-Lounge in Berlin. Die Frage, die man sich als geneigter Zuhörer bei solch einer Aussage stellen mochte: Ist das noch Einsicht oder schon Wahlkampf? Äußerst kritisch ging Herr Whittaker mit der einst getroffenen Entscheidung ins Gericht, weil diese nur einen kleinen Personenkreis begünstigen würde und eben nicht der große Wurf in Sachen sozialer Gerechtigkeit war. Versicherungsmagazin

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe