Eigenmittel bei Banken: „Das Thema Proportionalität drängt“

Welches Eigenkapital europäische Banken vorhalten müssen, ist in der Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und -richtlinie (Capital Requirements Directive IV – CRD IV) festgelegt. Die beiden Regelwerke traten Anfang 2014 in Kraft und setzen unter anderem die global vereinbarten Basel-III-Vorschriften um.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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