Von der richtigen Wahl der Kundenkommunikation bis zu den neuesten Trends der Zweirad-Policen

Auf allen Kanälen

Wer seine Kunden zu jeder Zeit erreichen möchte, der muss schon ein wahrer Virtuose im Segment der Sozialen Medien sein und auf der gesamten Klaviatur der Vertriebskanäle spielen können. Vier Versicherer plaudern aus dem Nähkästchen und zeigen auf, wie man vor allem eine junge Klientel via Snapchat und Co. erreichen möchte. Mehr dazu lesen Sie auf Cash.online.

Big Brother is watching you [INFOGRAFIK]

Atemberaubende und gestochen scharfe Bilder von Landschaften oder Sportereignissen aus der Luft begeistern ungemein und werden immer beliebter. Die immer raffiniertere und vor allem kostengünstige Drohnentechnik macht es möglich. Worauf (Hobby)-Drohnen-Piloten achten müssen und welche Haftungsrisiken drohen, finden Sie auf Procontra-online.

Born to be wild

Der Frühling naht und damit auch die alljährliche Jagd nach den neuesten Zweirad-Policen. Denn egal ob man sich aufs Moped, E-Bike oder Fahrrad schwingt – Safety first! Eine differenzierte Übersicht und noch mehr Hintergrundinformationen bietet Pfefferminzia.


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Die Bayerische: Neue All Risk-Deckung in der Gewerbeversicherung

Nicht nur im Privatkundenbereich, sondern nun auch für gewerbliche Kunden setzt die Bayerische neue Maßstäbe: Die Gewerbepolice des Versicherers dokumentiert die zunehmende Kompetenz im Komposit-Bereich und wurde zudem als All Risk-Deckung konzipiert. Kein Wunder, dass der Tarif schon auf der DKM auf viel Interesse stieß.

Infos, Unterlagen, Vertriebstipps und einen Online-Rechner finden Vermittler unter www.diebayerische.de


Zahl des Tages

2023

Soll Schluss sein mit der provisionsbasierten Anlageberatung, zumindest wenn es nach den Wünschen von Verbraucherschützern geht. Außerdem beklagt der Verbraucherzentrale Bundesverband die mangelhafte Umsetzung von MiFID 2, berichtet AssCompact.


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Der Bundesgerichtshof hat gesprochen…

…und mit seinem Urteil vom 15.02.2017 klargestellt, dass eine Prüfung auf Berufsunfähigkeit nicht vertraglich von Klauseln abhängig sein dürfe, die den Versicherten in ein abstraktes Berufsbild und nicht gegenständliches Berufsbild zwängen würden. Die sogenannte Schreibtischklausel sei somit unzulässig. So berichtet DASINVESTMENT.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe