Allianz: „Nach Alkoholgenuss: Fahrrad und Auto stehen lassen“

2016: Deutlich mehr getötete Fahrradfahrer als im Vorjahr / Jeder vierte alkoholisierte Unfallbeteiligte ein Radler / Allianz für 1,1-Promillegrenze am Lenker

PRESSEMITTEILUNG – Allianz Deutschland – München: Zum gemütlichen Abend mit Freunden gehört auch mal das ein oder andere Glas Wein. Doch mit Alkohol im Blut sollte man das Rad ebenso stehen lassen wie das Auto. „Die Unfallzahlen zeigen, dass Alkohol und Radfahren nicht zusammen-passen“, sagt Dr. Christoph Lauterwasser, Leiter des Allianz Zentrum für Technik (AZT). „Der Anteil der alkoholisierten Radfahrer an allen Alkoholunfällen ist in den letzten zehn Jahren von 22 auf 26 Prozent deutlich gestiegen.“

„Ein trügerisches Gefühl von Sicherheit“

Die aktuellen Unfallzahlen des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2016 zeigen, dass die Anzahl der getöteten Radler im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um vier Prozent gestiegen ist. Dagegen ist die Zahl aller getöteten Verkehrsteilnehmer deutlich zurückgegangen (minus sechs Prozent, Quelle: Statistisches Bundesamt, Januar bis November 2016). Fünf von sechs alkoholisierten Radfahrern (84 Prozent), die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, hatten einen Promillewert von 1,1 oder mehr. Gesetzlich ist aber erst ab 1,6 Promille Schluss mit Radfahren, solange keine deutlichen Anzeichen für Fahrunsicherheit nachweisbar sind. „Mit über ein Promille nicht mehr ans Steuer, aber auf den Fahrradsattel – das vermittelt ein trügerisches Gefühl von Sicherheit“, sagt Dr. Jörg Kubitzki, Sicherheitsforscher im AZT. „Mit Alkohol im Blut ist das Fahrrad keine Alternative zum Auto. Denn wer betrunken auf dem Sattel sitzt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere.“

Auf dem Rad höchstens 1,1 Promille

Das AZT plädiert daher für eine Grenze von 1,1 Promille beim Fahrradfahren. Es unterstützt damit die Empfehlungen des 53. Goslarer Verkehrsgerichtstags 2015 und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats. Außerdem setzen sich die Allianz Unfallexperten dafür ein, dass die Empfehlungen des 55. Verkehrsgerichtstags 2017 für eine verbesserte Sicherheit des Radverkehrs insgesamt umgesetzt werden.

„Wir unterstützen daher die Goslarer Empfehlungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch sicher gestaltete und durchgehende Radverkehrsnetze. Außerdem streben wir eine höhere Kfz-Ausstattung mit Assistenzsystemen zur Verhinderung von Radunfällen an“, sagt Kubitzki.

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