Erste Bewertung für Tarife zur Absicherung der neuen Pflegegrade veröffentlicht – Düsseldorfer Pflegegeld der vigo „ausgezeichnet“

PRESSEMITTEILUNG – Als erstes der am Markt tätigen Analyseunternehmen hat [ascore] Das Scoring eine Bewertung der Pflegezusatztarife vorgenommen, welche die Folgen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) berücksichtigen.

Anfang Februar wird [ascore] das Ergebnis des Produktscorings aller untersuchten Pflegetagegeldtarife veröffentlichen. Bereits im Vorfeld erhielt die vigo Krankenversicherung das Ergebnis für das Düsseldorfer Pflegegeld: 5,5 von maximal 6 erreichbaren Sternen („ausgezeichnet“).

Positiv bewertet wurde – neben der kundenfreundlichen Gesundheitsprüfung – der umfangreiche Leistungsumfang des Tarifes mit individuell wählbarer Absicherungshöhe, der ab Pflegegrad 2 möglichen Beitragsbefreiung im Leistungsfall, die weltweite Geltung und die Dynamikregelungen während der gesamten Vertragslaufzeit.

Bedarfsgerechte Absicherung ohne Altershöchstgrenze bei der vigo

Der Düsseldorfer Versicherer, der als Pionier im Bereich flexibler Pflegezusatztarife gilt, ermöglicht eine individuelle Absicherung über ein Bausteinsystem. So können Kunden frei entscheiden, in welcher Höhe eine Absicherung für die einzelnen Pflegegrade erfolgen soll. Auch eine konstant gleich hohe Absicherung für alle Pflegegrade ist möglich.

Um die Höhe des Beitrages zu optimieren, können Kunden beim Düsseldorfer Pflegegeld darauf verzichten, die unteren Pflegegrade (1, 2, 3) zu versichern. Eine 55-jährige Person zahlt für einen Schutz für die Pflegegrade 2-5 von je 600 € monatlich einen Beitrag von 57,67 €. Optional abschließbar ist zudem eine Dynamik im Leistungsfall, eine Einmalleistung bis zu 5.000 € sowie eine erhöhte Leistung für stationäre Pflege ab Pflegegrad 2.

Pflegelücke nach Inkrafttreten der Pflegereform

Laut Bundesregierung sei es Ziel der Reform gewesen, die Leistungen zu erhöhen. Die Welt am Sonntag berichtete am 22.01.2017 über Preissteigerungen im Bereich der Pflege tätigen Institutionen. „Wir stellen fest, dass im Zuge der Umstellung neu berechnet wurde und vielfach Entgelte erhöht wurden“, wird ein Sprecher der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen zitiert. Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Internetseite klar: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung [nur] die Kosten der Grundversorgung trägt, sollten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall vorsorgen.“

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe