BVK begrüßt IDD-Referentenentwurf – Insbesondere Fortführung des Provisionsabgabeverbots

PRESSEMITTEILUNG – 22. November 2016: Gestern (21.11.2016) legte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) vor. Diese soll den gesamten Vertrieb von Versicherungen in Deutschland künftig regeln. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt in einer ersten Stellungnahme ausdrücklich, dass Provisionen in Deutschland als Leitvergütung für den Versicherungsvertrieb erhalten bleiben sollen.

„Nur dank Provisionen können hunderttausende Versicherungskaufleute ihre Kunden qualifiziert und anspruchsvoll beraten und ihnen den für sie angemessenen Versicherungsschutz vermitteln“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir freuen uns auch, dass das BMWi den Anwendungsbereich auf den Direktvertrieb und Internetvertrieb (inklusive Vergleichsportale) ausweitet, wie in der IDD vorgesehen. Damit ist eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege gewährleistet und der Online-Vertrieb muss künftig dieselben Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen wie der stationäre Vertrieb über Versicherungskaufleute.“ Zudem wird begrüßt, dass trotz kleinerer Ausnahmen grundsätzlich kein Vertrieb ohne Beratung erlaubt ist.

Zudem freut sich der BVK, dass sein Vorschlag aufgegriffen wurde, das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu fixieren. „Dank des Gesetzgebers wird nun ein ruinöser Wettbewerb zwischen den Vermittlern um die höchste Rabattierung gegenüber den Kunden verhindert. Dies ermöglicht weiterhin die volle Konzentration auf den angemessenen Versicherungsschutz“, zeigt sich Heinz erleichtert.

Der BVK ist auch zufrieden mit der Erfüllung des Transparenzgebotes im Gesetzentwurf. Diese übernimmt – wie vom BVK empfohlen – die Regelungen aus dem erst 2014 in Kraft getretenen Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) als Vorbild. Demnach wird bei Versicherungsabschlüssen von Versicherungsanlageprodukten ein Ausweis der Gesamtkosten in Euro und Cent verbraucherfreundlich gestaltet.

Kritik am Gesetzentwurf

Weniger zufrieden ist der BVK mit den Regelungen zu Kopplungsgeschäften bzw. Querverkäufen, die es vornehmlich Finanzinstituten erlauben, die Vergabe von Krediten an Kunden mit dem gleichzeitigen Abschluss einer Versicherung zu koppeln.

„Diese sollte der Gesetzgeber zukünftig verbieten“, fordert der BVK-Präsident. „Sie sind verbraucherschädlich, denn sie nutzen die schwache Verhandlungsposition der Kreditnehmer aus und bieten zudem selten den richtigen Versicherungsschutz. Dass der Gesetzgeber hier der Finanzbranche mit Umgehungsregelungen Brücken baut, ist für uns völlig unverständlich.“

Hintergrund zur IDD

Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD wurde am 23. Februar diesen Jahres im EU-Parlament nach jahrelangen Beratungen beschlossen. Sie muss bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden und erlaubt es den Mitgliedstaaten, eigenständige Regelungen zu erlassen sowie nationale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Mit der Einbringung des BMWi-Gesetzentwurfs in das parlamentarische Verfahren ist ein weiterer Schritt in Richtung Umsetzung erfolgt.

Hinweis: Der Referentenentwurf des BMWi ist unter diesem link (PDF-Download) abrufbar.

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