GDV über Regulierung von Unwetterschäden: 7 Gründe, warum eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren falsch wäre

PRESSEMITTEILUNG – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – Seit Wochen liegen Tiefdruckgebiete über Deutschland – Unwetter und Starkregen haben Dörfer verwüstet, in Hamburg hat gestern sogar ein Tornado gewütet – und Meteorologen warnen bereits vor den nächsten Regenfällen. Reflexartig wird der Ruf nach einer Pflichtversicherung gegen Überschwemmungen laut. Der Gedanke liegt nahe, ist aber dennoch grundfalsch.

Grund 1: Eine Pflichtversicherung nimmt jeden Anreiz für Prävention, mehr Schäden wären die Folge

Wenn jeder Schaden in jedem Fall ersetzt wird, bleiben staatlicher und individueller Hochwasserschutz auf der Strecke. Es mangelt in Deutschland nicht an Versicherungsschutz, sondern vielerorts an einem verantwortungsvollen Umgang mit Naturgefahren. Gerade auf kommunaler Ebene gibt es einen riesigen Investitionsstau in Bezug auf präventive Maßnahmen gegen Naturgefahren. Stattdessen werden Bäche in Rohren kanalisiert, etwa um auf ihnen bauen zu können. Rohre die nach und nach verstopfen und plötzlich auftretende Fluten nicht aufnehmen können. Engpassstellen in kleinen Gewässern werden nicht regelmäßig kontrolliert und von Treibgut befreit. Die Versiegelung von Flächen wird vorangetrieben. Immer noch wird in überschwemmungsgefährdeten Gebieten Bauland ausgewiesen. An Bächen wird zu wenig darauf geachtet, dass es ausreichend Regenrückhaltebecken gibt, damit sintflutartige Wassermassen vorübergehend aufgefangen werden und kontrolliert abfließen können. Landwirte wehren sich vielerorts gegen die notwenige Rückverlegung von Deichen. Im Naturgefahrenreport des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft werden Lösungen beschrieben und wie etwa Hamburg sie für die Stadtplanung bereits berücksichtigt. Hier ist die Politik gefordert, aber auch viele Eigenheimbesitzer, die ihr Haus ebenfalls vor Starkregen schützen können.

Grund 2: Nahezu alle Hausbesitzer in Deutschland können sich gegen Naturgefahren versichern.

Statistiken der Versicherungswirtschaft zeigen, dass die Zahl der elementarschadenversicherten Gebäude stetig zunimmt. Beispiel Sachsen: In dem vom Hochwasser im Juni 2013 am stärksten betroffenen Bundesland waren damals 42 Prozent der Häuser versichert. Nur zwei Jahre danach waren es bereits 46 Prozent. Auch bundesweit ist dieser Trend zu beobachten. Noch 2002 waren lediglich 19 Prozent der Haushalte gegen Hochwasser und Starkregen versichert, im vergangenen Jahr dagegen schon knapp 40 Prozent.

Grund 3: Versicherungsschutz gegen Naturgefahren ist bezahlbar

Häufig kostet eine Elementarschadenversicherung deutlich weniger als eine durchschnittliche Vollkasko-Versicherung für das Auto. Dabei stellt der Verlust des Eigenheims für viele Bürger das existenzbedrohende Risiko schlechthin dar. Und wenn die Prämie in besonders risikoreichen Zonen doch einmal höher liegt als die einer Vollkasko-Police? Es geht hier um die Existenz der Eigenheimbesitzer – um mehrere hunderttausend Euro, teilweise sogar um Millionen. Auch Selbstbeteiligungen sind wie bei vielen Arten von Versicherungen bei der Elementarschadenversicherung möglich und manchmal zwingend. Wenn Prämien bezahlbar bleiben sollen und es darum geht, die eigene Existenz abzusichern, kann es geradezu geboten sein, den Selbstbehalt einer Elementarschadenpolice auch an diesen Prämissen auszurichten. Die Elementarschadenversicherung leistet bis zum Ersatz eines gesamten Hauses. Würde das Prinzip Vollkasko stets und für jeglichen Fall mit minimalen Selbstbehalten gelten, würde das die Prämie unbezahlbar machen. Das wäre nicht im Interesse der Kunden.

Grund 4: Genauere Daten führen laufend zu einer besseren Versicherbarkeit

Um die Überschwemmungen von Flüssen und Gewässern risikogerecht kalkulieren zu können, haben die deutschen Versicherer das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Insgesamt wurden bis 2016 über 21 Millionen Adresskoordinaten eingespeist. Mit Erfolg, denn genauere Daten führen stets zu einer besseren Versicherbarkeit. Galten 2002 noch rund 10 Prozent der Flächen als Hochrisikogebiete (ZÜRS-Zone 4), lag der Wert im Jahr 2008 nur noch bei 1,7 Prozent. Im laufenden Jahr wird die ZÜRS Zone 4 auf unter 1 Prozent schrumpfen. Und selbst in dieser höchsten Risikozone ist in Deutschland jedes vierte Haus gegen Hochwasser versichert – nur jedes vierte Haus, denn mehr wäre möglich.

Statement Alexander Erdland, Präsident des GDV:

„Die Erfahrung zeigt, dass durch eine Pflichtversicherung der Anreiz für Eigenvorsorge und Prävention verloren geht. Wenn jeder Schaden in jedem Fall ersetzt wird, bleiben staatlicher und individueller Hochwasserschutz auf der Strecke. Die Folge: Schäden nehmen zu, Versicherungsbeiträge steigen.”

Grund 5: Beispiele aus dem Ausland zeigen die Grenzen einer Pflicht auf

Der Blick ins Ausland belegt, dass verpflichtende Modelle keine Lösung für Deutschland sind.
Beispiel England – Prävention blieb aus: Hier hatte sich die Versicherungswirtschaft selbstverpflichtet, jeden zu versichern, die öffentliche Hand versprach im Gegenzug Schutzmaßnahmen durchzuführen. Nachdem die Prävention nicht wie versprochen erfolgte, kam es zu einer Spirale aus zunehmenden Schäden und immer höheren Kosten. Binnen weniger Jahre hatten sich dort die Prämien vervielfacht.

Beispiel Schweiz – harte Einschnitte bei der Entschädigung: Die hier existierende Pflichtversicherung schließt ausgerechnet die für die Region so relevante Naturgefahr Erdbeben aus. Das wäre so, als würde man in Deutschland eine Pflichtversicherung einführen, aber die Gefahr von Überschwemmung ausschließen. Zudem ist die verpflichtende Elementarschadenversicherung der Schweiz per Gesetz für die private Versicherungswirtschaft auf insgesamt 1 Milliarde Euro pro Schadenereignis gedeckelt. Nur so sind die Beiträge niedrig zu halten. In Deutschland hätte das Schweizer Modell beim schweren Hagelschlag des Jahres 2013 mit einer Schadensumme von rund 3 Milliarden Euro dazu geführt, dass jeder Versicherte nur ein Drittel seines Schaden erstattet bekommen hätte – und auf zwei Dritteln sitzengeblieben wäre.

Grund 6: Eine Pflichtversicherung ist verfassungs- und europarechtlich zweifelhaft

Das EU-Parlament hatte sich 2014 gegen die Einführung einer europaweiten Pflichtversicherung ausgesprochen. Aus Sicht des EU-Parlaments ist es für alle Beteiligten wirtschaftlicher, die Folgen einer Katastrophe möglichst gering zu halten, als nur im Nachhinein die Schäden zu regulieren. Dem hat sich auch die deutsche Justizministerkonferenz angeschlossen und sich deshalb schon im Jahr 2015 klar gegen eine Pflichtversicherung für Deutschland ausgesprochen. Der Markt funktioniert, das Angebot ist groß. Es ist fraglich, ob jeder Hausbesitzer in Deutschland dazu verpflichtet werden kann und soll, für mangelnde Prävention und Aufklärung zur Kasse gebeten zu werden. Gleichzeitig kann es nicht Aufgabe der Politik sein, bei Naturkatastrophen dauerhaft Menschen mit Steuermitteln zu begünstigen, die keinen Versicherungsschutz abgeschlossen haben, obwohl sie dies hätten tun können.

Grund 7: Bessere Informationen bringen mehr als eine Pflichtversicherung

Viele Menschen, die in weniger gefährdeten Gebieten wohnen, glauben immer noch, dass das Thema sie nichts anginge. Viele der in den letzten Wochen eingetretenen Schäden waren nicht versichert, obwohl dies möglich gewesen wäre. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat bereits nach der Flut des Jahres 2013 darauf aufmerksam gemacht, dass zum Ausbau der Versicherungsdichte eine bundesweitete Elementarschadenkampagne und ein bundesweites Naturgefahrenportal gehören. Dazu ist die Branche mit dem Informationsportal „Kompass Naturgefahren“ in Vorleistung getreten und hat zudem in verschiedenen Kampagnen mit einzelnen Bundesländern unzählige Hausbesitzer auf den Elementarversicherungsschutz hingewiesen und sie beraten. Mit Erfolg, in Bayern etwa stieg die Versicherungsdichte seit Start der Kampagne 2009 von 16 Prozent auf 27 Prozent.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe