Wie Experten die Versicherungsbranche sehen, neue Gebühren bei Eintritt in die Rentenphase?, Preise steigen durch Vertrieb, ungleiche Vermögensverteilung, Sammelklagen einführen, Nürnberger verliert im Neugeschäft, Neue bei Zurich, beliebteste Kfz-Versicherer, Einbruch auch bei geringer Gewalt anzunehmen

Thema des Tages

Wie Experten die Versicherungsbranche sehen Bei der Internationalen Jahrestagung des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft in Wien wurde die Branche von vielen Kennern kritisch unter die Lupe genommen. Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), ist grundsätzlich der Meinung, dass die Idee „Kollektiv, Solidarität und Sicherheit“ in den letzten Jahren für gute Erfolge z.B. in der privaten Vorsorge gesorgt hat. Von anderen Teilnehmern wurde jedoch teilweise auch Kritik geäußert, u.a. an zu komplexen Produkten. Versicherungsmagazin

 


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Vorsorge

Neue Gebühren bei Eintritt in die Rentenphase? Riester-Verträge sind schon auf Grund der staatlichen Zuschüsse für viele Anleger attraktiv. Allerdings könnte es beim Eintritt in die Rentenphase ein böses Erwachen geben. Davor warnt jedenfalls die Stiftung Warentest. Denn die Versicherer wollen neue Gebühren für die Umwandlung der Vermögen in eine Rentenversicherung einführen – und zwar bis zu 25 Prozent. Focus

Preise steigen durch Vertrieb Wer eine BU abschließen will, muss häufig ziemlich tief in die Tasche greifen und das nicht nur für das Produkt selbst. Denn auch die Vermittler verdienen kräftig mit. Was das mit den Webern früherer Zeiten zu tun hat, erklärt Oliver Pradetto in seiner Kolumne bei Cash.Online

Ungleiche Vermögensverteilung Insgesamt gesehen nimmt das Vermögen der Deutschen zu. Nur so ganz gerecht ist es nicht verteilt, denn den oberen zehn Prozent gehören fast 60 Prozent dieser Gelder. Die untere Hälfte verfügt jedoch nur über 2.5 Prozent. Was alles dazu gerechnet wird und wie die Deutschen im europäischen Vergleich dastehen, steht bei Spiegel Online.

Pflichten der Lebensversicherer Müssen Lebensversicherer ihre Kunden vor Vertragsabschluss über mögliche Kürzungen der Ansprüche in Kenntnis setzen? Der Bundestag sagt dazu: „Eine ausdrückliche Pflicht für Lebensversicherer, ihre Kunden vor Vertragsschluss über die Möglichkeit der Kürzung von Ansprüchen zu informieren, besteht nicht.“ Mehr Details: Versicherungsmagazin

Vertrieb

Sammelklagen einführen Das fordert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Vorsitzende des Verbraucherbeirats der Bafin. Denn ihrer Meinung nach sind Klagen für Einzelne oft viel zu teuer und werden daher gar nicht erst in Erwägung gezogen. Was sie vom  “mündigen Verbraucher” hält und warum sie den Finanzmarktwächter für wichtig hält, hat sie Versicherungswirtschaft Heute verraten.

 


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Produkte und Unternehmen

Nürnberger verliert im Neugeschäft Diverse Neuerungen im Vertrieb auf Grund des Lebensversicherungs-Reformgesetzes (LVRG) haben zu Rückgängen im Neugeschäft geführt. Die Beitragseinnahmen waren davon jedoch nicht betroffen und blieben weitgehend stabil. Insgesamt lag das Konzernergebnis der Nürnberger Versicherungsgruppe 2015 bei 73,6 Millionen Euro nach 110 Millionen im Vorjahr. Damals hatte es jedoch Sondereffekte durch Verkäufe gegeben. VersicherungsJournal

Beliebteste Kfz-Versicherer Die VHV Allgemeine ist Maklers Liebling: In den Asscompact Trends I/2016 nannte jeder dritte befragte Makler die Hannoveraner. Auf den Plätzen folgen die  Axa Versicherung AG, die Kravag Allgemeine Versicherungs-AG, die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (DA Direkt) und die Itzehoer Versicherung/ Brandgilde von 1691 VVaG. VersicherungsJournal

Namen

Neue bei Zurich Carlos Schmitt ist nun Chief Financial Officer der Zürich Beteiligungs-AG (ZBAG) und folgt außerdem als Chief Financial Officer GI auf Dr. Rolf Ulrich. Auch Dr. Ulrich Mitzlaff, Horst Nussbaumer und Dr. Jochen Kriegmeier übernehmen neue Aufgaben. Versicherungsmagazin

Zu guter Letzt

Einbruch auch bei geringer Gewalt anzunehmen Wer in eine Garage einbrechen will, trifft oft auf geringen Widerstand. Denn große Sicherheitsvorkehrungen gibt es dort in aller Regel nicht. Darum sah eine Versicherung keinen Einbruchdiebstahl und verweigerte die Zahlung. Das Landgericht Passau sah das anders: Als „Gewalt“ gelte in diesem Fall schon eine  „nicht unerhebliche körperliche Kraft“ oder eine „nicht ganz unerhebliche Anstrengung“. (LG Passau, Urteil v. 06.07.2015, 1 O 121/15) Haufe

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe