Beliebteste Risikolebensversicherung, wenn Lebensversicherer pleite gehen, Courtage bei Jobwechsel, Weitervermittlung an Makler ist nicht rechtens, warum Konsum das neue Sparbuch ist, Commerzbank erhebt Strafzins

Thema des Tages

Die beliebteste Risikolebensversicherung Zwar ist der Umsatz bei diesen Produkten insgesamt nicht so hoch wie anderen Lebensversicherungen, doch gerade im Neugeschäft können sich die Zahlen sehen lassen. Hier liegt der Anteil mit 17,7 Prozent fast doppelt so hoch wie beim Gesamtbestand, wo er etwa zehn Prozent beträgt. Besonders beliebt bei den Vermittlern ist die Dialog Lebensversicherungs-AG, wie die AssCompact Trends IV/2015 zeigen. VersicherungsJournal

Wenn Lebensversicherer pleite gehen Seit der Bankenkrise im Jahr 2008 sind die Verbraucher sensibilisiert und fürchten um ihre Ersparnisse. Und wenn die niedrigen Zinsen noch einige Jahre anhalten ist das Pleiten-Szenario durchaus realistisch.Damit die Sparer im Falle einer Insolvenz nicht leer ausgehen, gibt es seit 2002 den gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor. Dieser übernimmt im Ernstfall die Verträge. Süddeutsche


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Rechtliches

Courtage bei Jobwechsel Wenn ein Makler im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Altersversorgungen (bAV) für Arbeitnehmer vermittelt, erhält er selbstverständlich eine Vergütung. Problematisch wird es, wenn der Versicherungsnehmer den Job wechselt und sein Vertrag auf einen anderen Versicherer übertragen wird. Wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht, erläutert Dr. Peter Loibl, Syndikusanwalt der Volkswohlbund Lebensversicherung, bei Portfolio International.

Schweigepflicht Ist ein Versicherungsnehmer verstorben und hat die Gesundheitsfragen einer Risikoversicherung nicht korrekt beantwortet, kann die Versicherung nicht einfach seinen Arzt befragen. Denn dazu müsste der Mediziner von der Schweigepflicht entbunden sein. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe im vergangenen Dezember (Az.: 12 U 57/15). Cash.Online

Weitervermittlung an Makler ist nicht rechtens Es kommt ab und zu vor, dass ein gebundener Versicherungsvertreter eine vom Kunden gewünschte Police nicht im Angebot hat. In der Praxis wird das Geschäft dann oft an einen Makler weitergereicht – die sogenannte Ventillösung. Diese gängige Methode hat das Landgericht Freiburg jetzt kassiert, da sie nach Ansicht der Richter gegen die Gewerbeordnung verstößt (Az.: 2 O 86/15 KfH). Versicherungsbote

Rechte bei Tarifwechsel Wenn ein Versicherungsnehmer den Tarif bei seiner privaten Krankenversicherung wechselt, darf diese nicht ohne Weiteres eine neue Gesundheitsprüfung verlangen. Jedenfalls dann nicht, wenn der neue Tarif einen Risikozuschlag enthält. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor (Az.: 12 U 106/15). Cash.Online


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Finanzen

Warum Konsum das neue Sparbuch ist Guthabenzinsen sind in Deutschland de facto abgeschafft, die Börsen sind auf Talfahrt. Daher fragen sich viele Verbraucher derzeit verunsichert, wie sie ihre Ersparnisse noch anlegen sollen. Auch wenn Dr. Christoph Bruns grundsätzlich immer noch ein Freund von Unternehmensanteilen ist, hat er eine Alternative in petto, wie er im Interview mit AssCompact erklärt.

Commerzbank erhebt Strafzins auf Guthaben Schwere Zeiten für Firmenkunden: Unternehmen, die derzeit größere Beträge als Guthaben bei der Commerzbank parken wollen, müssen mit Gebühren dafür rechnen. Ziel ist es, die Kunden zu alternativen Anlageformen zu bewegen. Privatkunden sollen von der Maßnahme nicht betroffen sein. Wirtschaftswoche

Zu guter Letzt

Positive Eigenschaften erkennen Den meisten Menschen fallen spontan so einige negative Eigenschaften ein, wenn sie sich selbst beschreiben sollen. Bei den positiven Seiten fällt das schon schwerer. Dabei hat doch jeder ausreichend Gründe, auf sich selbst stolz zu sein, ist sich Frank Rebmann, Trainer, Berater und Coach für Unternehmen, sicher. Versicherungsmagazin

Neu im TagesBlog

Stolperfallen im nachvertraglichen Wettbewerbsverbot Auch wenn Juristen bei der Formulierung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten beteiligt waren, halten diese einer Prüfung nicht immer stand. Björn Fleck, versicherungselemente.de, hat sich genauer mit dem Thema beschäftigt und erklärt alles Wichtige dazu in seinem Beitrag im TagesBlog.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe