MiFID II + IDD erfordern „Geeignetheitsprüfung“ anstelle bisheriger Beratungsprotokolle

Der aktuelle Referentenentwurf zur MiFID II zeigt die Richtung, die Brüssel durch die Product Governance vorgegeben hat. Wie das Handelsblatt vom 21.10.15 schreibt, werden die „derzeit ungeliebten Protokolle ab 2017 abgelöst durch einen Nachfolger, der Anlegern tatsächlich nützen könnte“.

Von Frank L. Braun

Wie bereits erste Kollegen erkennen, gibt es eine Trennung von Beratung und Vermittlung. Für Geldanlage-Informationen ist jetzt kein Protokoll mehr erforderlich, jedoch bei Vermittlung muss zuvor eine „Geeignetheitsprüfung“ durchgeführt werden. Und dieser Zeitaufwand ist wesentlich umfangreicher als beim bisherigen „Protokoll“. Entsprechend MiFID II, § 56 Ziff. 3, müssen die Anlageziele und die Risikotoleranz Verluste zu verkraften geprüft und dokumentiert werden und wie zuvor auch die Kenntnisse und Erfahrungen, die hieraus erwachsenden Anlagerisiken zu verstehen.

Mitte März d.J. war bereits in den Medien zu lesen, dass diese Beratungsrichtlinien für alle Finanzmarktinstrumente zur Altersversorgung gelten und geprüft werden müsse, ob das zu vermittelnde Produkt im Rahmen aller AV-Maßnahmen passt, sogar bei Wertschwankungen von 50 bis 100 Prozent.  (Anm. Diese Richtlinien sind bei IDD im Artikel 25 enthalten, insoweit auch für die FLV. Die Konkretisierung dieser Verhaltensregeln wird in einer Verordnung innerhalb der nächsten 6 Monate erfolgen.)

Diese Richtlinienvorgabe erfordert automatisch eine „ganzheitliche Finanzberatung, sonst gibt es keine Beweislastumkehr mehr. D.h. Storno und Übernahme des vermittelten Vertrages in den eigenen Bestand ist ohne diese Veränderung des Beratungsprozesses garantiert, denn bei Wertpapieren sind Wertschwankungen impliziert und somit würden Anleger bei nachträglicher Erkenntnis von „Unpassenheit“ vor jedem Amtsgericht Gebrauch machen können.

Wie bekannt, erfordert eine „ganzheitliche Finanzberatung“ immer einen Zeitaufwand von 3 bis 4 Terminen. Wird jetzt noch die Verträglichkeit von Wertschwankungen „vertieft“, wird es häufiger zu den Aussagen kommen „das muss ich mir nochmals überlegen“. Da bedeutet, das jetzt der Beratungsaufwand immer abgesichert sein muss, denn ob und wann evtl. Umsetzungshilfen zum Ertrag führen, wer weiß es?

Der Begriff „Honorarberatung“ wird zur „echten“ Begrifflichkeit. Denn es geht um die Vergütung der „Beratung“ und nicht um „Honorar-Vermittlung“. Wird dieser Beratungsprozess von 6 Schritten nach DIN ISO 22222 (s. eBook www.mwsbraun.de) aufgezeigt, verstehen alle Menschen auf Anhieb, dass diese „persönliche Finanzfortbildung“ eine Gebühr kosten muss, wenn es nicht zum Abschluss kommt, wie Joachim König berichtet www.mwsbraun.de/Presse/Fuer-Finanzplanung-wird-gerne-Honorar-gezahlt.pdf

Zum Hintergrund: Über 50.000 Firmen in Deutschland nutzen die DIN ISO Norm zur Bewerbung ihrer fehlerfreien Produkte und deshalb verstehen nicht nur die Chefs, sondern auch alle Mitarbeiter dieses Gütesiegel für die „Beratungs-Qualität“. Die „Finanzberatung“ wird somit zum „eigenen Geschäftsfeld“, wenn es nicht zu anderen Vergütungen bei Umsetzungshilfen kommt. Praktisch auch ein idealer Wegbereiter, sollten Nettotarife ein Thema sein.

Oder wie Joachim König sagt: > 20 % Einnahmesteigerung nach einem Jahr, weil keine Beratung mehr umsonst und der Beruf wieder Spaß macht.

Die Konkretisierung dieser Verhaltensregeln wird in einer Verordnung innerhalb der nächsten 6 Monate erfolgen und gilt natürlich auch für Produkte, die dem Kleinanlegerschutzgesetz unterliegen.


Über den Autor:

Frank L. Braun

Frank L. Braun

Frank L. Braun ist der Pionier der Software für die ganzheitliche für Finanzplanung. Hintergrund ist die eigene Berufspraxis bei Dresdner Bank und Gerling-Konzern. Ausbildung von rund 4.000 Mitarbeitern bei BONNFINANZ und DVAG in Sachen Allfinanz-Analyse und Erfahrung von wirtschaftlicher und technischer Baubetreuung/Bauträger von über 30 Häusern in der Gegend, wo er heute noch wohnt.

Als Initiator von Fortbildungsqualifizierungen: geprf. Anlage und Vermögensberater (BWA), IHK-Fachberater-/Fachwirt für Finanzberatung verhilft er jetzt auch zur DIN ISO 22222 Zertifizierung Privater Finanzplaner.

 

www.mwsbraun.de

www.vermoegenspass.de

www.csrfinanzmentor.de

www.DINiso22222PrivaterFinanzplaner.de


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