Ist die Beitragsfreistellung ein guter Ratschlag?

 

Ein Gastbeitrag von Matthias Wühle (www.policendirekt.de)

Es gibt pauschale Ratschläge, die kann man schon als richtig gelten lassen, zum Beispiel jenen, dass es nicht verkehrt sein kann, sich vor dem Essen die Hände zu waschen. In der Regel handelt es sich dabei um nicht mehr, als um Allgemeinplätze. Und es gibt pauschale Ratschläge, die schon deshalb falsch sind, weil sie je nach Hintergrund der Problemstellung zutreffend sein können oder auch nicht. Ein solches Beispiel lieferte kürzlich Wirtschaftsprofessor Max Otte in einem Beitrag des Magazins „Focus“ vom 16. Mai 2015.

Matthias Wühle  Referent Presse und Öffentlichkeitsarbeit  Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH

Matthias Wühle
Referent Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH

In dem genannten Beitrag „Max Otte: Zocker sollten auf Dummheit der Europäischen Union vertrauen“, analysierte der Ökonom die möglichen Folgen eines Austritts Griechenlands aus dem Euro für den privaten Sparer. Festgeldkunden sowie Besitzern von Gold und Anleihen, die bislang (aus unterschiedlichen Gründen) unter der Griechenlandkrise gelitten hätten, verspricht Otte großes Nachholpotential. Auch Aktien empfiehlt Otte, allerdings mit der Einschränkung, dass Aktienanlagen den nötigen Sachverstand voraussetzten.

Deutsche Gerichte würden Ottes Empfehlungen als sittenwidrig bewerten

Um all diese empfohlenen Anlageformen mit Zukunftspotential zu erwerben, rät Otte angesichts der Griechenlandkrise, „Lebensversicherungen gegen Sachwerte einzutauschen“. Otte kann von Glück sagen, dass er kein Anlageberater ist, denn solche Empfehlungen bewertete bereits das Landgericht München in einem Urteil vom 17. Juni 2013 (Az. 34 O 25826/12) als „grob anlegerwidrig“ und als „sittenwidrige Schädigung“ im Sinne von §826BGB. In dem vom LG München behandelten Fall zog eine solche Empfehlung, eine bestehende Lebensversicherung in alternative Anlageformen umzutauschen, Schadensersatzansprüche nach sich. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Lebensversicherung ein schützenswerter Bestandteil der Altersvorsorge ist, welche nicht ohne weiteres preisgegeben werden könne, um damit zu spekulieren. Ähnlich hatte zuvor auch der Bundesgerichtshof argumentiert (Urteil vom 19. Februar 2008, BHG Az. XI ZR 170/07).

Otte empfiehlt Beitragsfreistellung

Dass Otte pauschal vor einem Neuabschluss der Lebensversicherung warnt, könnte man angesichts der auf 1,25% gesunkenen Garantieverzinsung und der seit Jahren sinkenden Überschussbeteiligungen möglicherweise noch nachvollziehen. Aber was macht man mit bestehenden Verträgen? Hier gibt sich der Wirtschaftsprofessor plötzlich viel weniger radikal. Versicherten, deren Verträge nicht mehr lange laufen, empfiehlt Otte, die Verträge stillzulegen, also mit anderen Worten: eine Beitragsfreistellung. Von einem „Umtausch“ der Lebensversicherung in andere Anlageformen ist nun also nicht mehr die Rede. Aber ist die Beitragsfreistellung wirklich eine gute Alternative zur vorzeitigen Vertragskündigung? Es kommt dabei eben an, aus welchem Anlass dieser Ratschlag erteilt wird.

Wann eine Beitragsfreistellung sinnvoll ist

Natürlich ist es gut, dass die Versicherer diese Option überhaupt anbieten. Kunden, die sich auf lange Sicht an einen Vertrag binden, sollte größtmögliche Flexibilität gewährt werden. Schließlich weiß niemand bei Vertragsabschluss, in welcher Situation er sich in 10 oder 20 Jahren befinden wird: Ob Hochzeit oder Scheidung, Selbständigkeit, Pflege von Angehörigen oder auch ein Immobilienerwerb: Es kann viele Gründe geben, die monatlichen Einzahlungen in die Lebensversicherung zu überdenken. Dann und nur dann, nämlich aus Gründen der Liquidität kann eine Beitragsfreistellung der Lebensversicherung empfehlenswert sein.

Wann eine Beitragsfreistellung nicht sinnvoll ist

Max Otte argumentiert allerdings vor einem ganz anderen Hintergrund. Er bezeichnet die Lebensversicherung als „ertragsschwach“ und hatte zuvor bereits einen Umtausch der Police empfohlen. Indirekt will Otte mit der Empfehlung der Beitragsfreistellung also erreichen, dass der Sparer die nun frei werdenden Prämien in einer seiner von ihm empfohlenen Sachwerte investiert. Dies ist jedoch unsinnig, da die Police überhaupt erst mit der Beitragsfreistellung ertragsschwach wird. Seine Empfehlung würde also genau das herbeiführen, was er als Begründung für seine Empfehlung verwendet. Die Begründung ist somit zirkulär. Versicherer behandeln einen Antrag auf Beitragsfreistellung wie eine Teilkündigung. Diese wirkt sich natürlich negativ auf die Rendite der Versicherung aus und kann in einigen Fällen sogar eine Herabsetzung der Versicherungsleistung zur Folge haben. Auch Stornokosten werden für diese Vertragsänderung berechnet. Das heißt, ohne Not, beispielsweise aus einem Liquiditätsengpass heraus, sollte eine Lebensversicherung nie stillgelegt werden. Wer es sich leisten kann, sollte seinen Vertrag auf jeden Fall bis zur Endfälligkeit weiterführen.

Welche Alternativen gibt es?

Bevor man eine bestehende Lebensversicherung in die Waagschale wirft, sollte dem Versicherten klar sein, was er eigentlich will. Kann er die monatlichen Prämien aufbringen, ist eine Fortführung des Vertrages – gerade aus Renditegesichtspunkten – empfehlenswert. Benötigt er das Geld jedoch für andere Zwecke, bieten sich neben der Beitragsfreistellung – gerade auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen unterschiedliche Alternativen an, angefangen vom klassischen Policendarlehen bis hin zum Verkauf der Versicherung. Im Falle des Verkaufs erhält der Versicherte einen Mehrerlös über Rückkaufswert ausgezahlt – und behält gleichzeitig einen beitragsfreien Rest-Versicherungsschutz, da der Ankäufer die Police in der Regel erwirbt, um sie bis zur Endfälligkeit weiterzuführen – nicht um sie zu kündigen. Auch ein Verkauf mit Rückerwerbsoption (Policencash) ist denkbar. Hier erhält der Versicherte neben der Kaufpreiszahlung die Garantie, seine Versicherung jederzeit wieder zurückzuerwerben. Der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit inklusive Zusatzversicherungen bestehen.

Es gibt also für fast jedes Problem eine Lösung. Deshalb ist gerade im Bereich Lebensversicherung gute Beratung notwendig. Berater sollten möglichst in Erfahrung bringen, was der Kunde eigentlich möchte. Pauschale Rundum-Tipps helfen hier wenig weiter.


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