Sprechstunde beim @AssekuranzDoc: Für und Wider zu einer Makler-GmbH

Die Gründung einer GmbH als Allheilmittel für Makler? In manchen Seminaren und Fachartikeln wird dieser Eindruck erweckt. Schauen wir uns das Für und Wider in dieser Kolumne etwas umfassender an.

Es ist schon eigenartig. Aktuell häufen sich Artikel in einigen Maklermedien mit schon zwanghaften Empfehlungen zur Gründung von GmbHs durch oder für Makler. Neben vielen Argumenten zum „Für“ die juristische Gesellschaftsform werden die Nachteile, das „Wider“, oft nur am Rande oder gar nicht beleuchtet.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Berlin, bezieht dazu eine klare und differenzierte Position:

„Die Gründung einer GmbH ist gut, ist aber auch kein MUSS. Insbesondere mit Blick auf den Existenzschutz ist der Hype um die GmbH-Gründung nicht ganz nachvollziehbar.“

Auch Andreas W. Grimm. Geschäftsführer von Resultate Institut, München, stellt mit Bezug auf einseitigen Ratschläge „Für“ die GmbH berechtigt die Frage:

„Warum jemand pauschal zur GmbH-Lösung raten sollte, erschliesst sich uns nicht. Zwar wird die Haftung des Gesellschafters auf seine Einlage beschränkt. Wenn der Makler sich aber zum Gesellschafter-Geschäftsführer macht, setzt er sich dafür anderen Haftungsrisiken aus, die er ebenfalls nicht unterschätzen sollte.“

Den Argumenten zum „Für“ und „Wider“ zu einer GmbH gehen wir nun etwas tiefer auf den Grund.

Das spricht „Für“ eine GmbH-Gründung

Unumstritten gibt es Vorteile der juristischen Person GmbH gegenüber der Personengesellschaft. Besonders im Falle des Todes eines Maklers werden die Unterschiede und der Vorteil der juristischen Firmenform deutlich. Stirbt der Inhaber einer Personengesellschaft, ohne dass er genügend Regelungen für diesen Fall getroffen hat, dann kann es für den Kundenbestand und die Erben kompliziert werden.

Das Vertragswerk mit Kunden, Versicherern und Dienstleistern der Maklerfirma als GmbH bleibt im Todesfall des Inhabers erhalten, während bei der Personengesellschaft der komplette Niedergang zu befürchten ist. Maklermandate und alle anderen Vereinbarungen wie die Courtagezusagen erlöschen. Das ist ein klarer Vorteil.

Weiter Aspekte „Für“ eine GmbH können die Möglichkeit der Beteiligung am Unternehmen durch andere Gesellschafter, klarere Verhältnisse für die Übertragung von Kundendaten im Falle des Verkaufs der GmbH, die Möglichkeit der Führung des Unternehmens durch Dritte, beispielsweise bei längerer Erkrankung des geschäftsführenden Gesellschafters, oder auch eine Haftungsbegrenzung sein. Außerdem ließen sich noch weiter Vorteile aufführen.

Aber auch jeder dieser aufgeführten Vorteile hat zwei Seiten. Nehmen wir nur das Argument der Haftungsbeschränkung. Wie der Name der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH) schon sagt, wird die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, dass der oder die Gesellschafter nicht persönlich haften. Zumindest theoretisch.

Es ist aber wichtig zu wissen, dass die Haftung des Versicherungsmaklers bei fahrlässiger Verletzung seiner Pflichten als Sachwalter des Kunden durch den Status der GmbH eben nicht aufgehoben wird. Er haftet dann der Höhe und Zeit nach unbegrenzt mit seinem privaten Vermögen, wie immer wieder von Rechtsanwälten betont wird. Einen gewissen Schutz kann der Makler in einem solchen Fall von seiner Pflichtversicherung, der VSH, erwarten.

Argumente „Wider“ eine GmbH-Gründung

Viele junge Makler, die sich in Sachen Gründung einer Maklerfirma an uns mit der Suche nach Rat und Betreuung wenden, nennen wir auch die Kehrseiten der GmbH. So erst kürzlich zwei junge Männer, die sich von einem Ausschließlichkeitsvertrieb verabschieden wollen und die unter dem Eindruck eines wortreichen Schwalls zu den Vorteilen einer GmbH auf einem süddeutschen Maklerkongress standen.

Bereits wenige Nachfragen zu den finanziellen Möglichkeiten der potentiellen Jungmakler brachten den Höhenflug der beiden engagierten Jungmakler in spe zu Thema GmbH-Gründung und Zukauf von Beständen wieder auf den Boden der Realität.

Dem Neugründer muss klar sein, dass neben der Registrierung der GmbH oder der Erstellung der notwendigen Satzung nicht unerhebliche Startkosten zu planen sind. Komplettpakete zur GmbH-Gründung werden aktuell von einigen Rechtsanwaltskanzleien in Höhe von 5.000 bis 8.000 EUR gehandelt. Doch damit ist noch nicht Schluss.

Nächster Euro-Posten ist das Stammkapital das als Bar- oder Sachwert aufgebracht werden muss. Sicher könnte die Frage des Stammkapitals über den Umweg der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) abgemildert werden, aber auch dafür sind Folgekosten unvermeidlich.

In den Jahren nach der Gründung der GmbH fallen weitere Kosten an, die in der Personengesellschaft nicht oder zumindest geringer anfallen. Dazu gehören die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, die von Steuerberatern bekanntlich nicht kostenfrei zu bekommen ist.

So sehe ich bei der Bewertung von Maklerbeständen nicht selten bei kleineren GmbHs (Beispiel mit 1 Inhaber, 2 Teilzeitkräfte und ca. 80.000 EUR Umsatz) mit einem Kostenblock für den Steuerberater von vier – bis sechstausend Euro pro Jahr in der Bilanz. Wurde aus steuerlichen Gründen die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG gewählt liegen die Startkosten sowie die laufenden Kosten noch etwas höher.

Rechtsanwalt Wirth macht auf weitere Pflichten mit einer GmbH aufmerksam:

„Eine GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, d.h. der Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und der Erstellung von Handelsbilanzen, der kaufmännischen Rügepflicht usw.“

Hauptargument „Todesfall des Maklers“

Ein oder das Hauptargument für eine GmbH-Gründung ist der plötzliche Todesfall des Maklers. Es werden die Vorteile der GmbH zur Erhaltung des Wertes der Firma und des Bestandes sowie eine mögliche Vererbbarkeit und die Möglichkeit des einfachen Verkaufs besonders betont. Das ist zunächst richtig, aber dennoch einseitig.

Thomas Öchsner, Geschäftsführer des Resultate Instituts, sieht mögliche Risiken einer GmbH darin:

„Auch im Notfall kann sich die GmbH als echte Falle erweisen, nämlich dann, wenn die Angehörigen des Maklers keinen Geschäftsführer finden, der sich dem Risiko der persönlichen Haftung aussetzen möchte und über eine entsprechende Gewerbeerlaubnis verfügt.“

Öchsner schließt in der Folge auch einen Niedergang der GmbH für den Krankheits- oder Todesfall nicht aus.

„Ist der verunglückte oder schwer erkrankte Makler gleichzeitig einziger Gesellschafter oder Mehrheitsgesellschafter und hat keinen Dritten bevollmächtigt, seine Stimmrechte auszuüben wird die Bestellung eines Interimsgeschäftsführers schwierig.“

In so einem Fall kann die GmbH lange handlungsunfähig sein, die Betreuungspflichten gegenüber dem Kunden und aus der Courtage-ereinbarung werden nicht eingehalten und damit kann die Spirale bis zur Insolvenz kaum noch aufgehalten werden.

Rechtsanwalt Wirth warnt außerdem vor einem weiteren Szenario:

„Bei der GmbH ist Insolvenzgrund neben der Zahlungsunfähigkeit auch die Überschuldung. d.h. das Vermögen der GmbH deckt nicht mehr deren Verbindlichkeiten. Das ist ein Zustand, der bei zu geringer Kapitalausstattung schnell erreicht sein kann.“

 

Damit sind aber die Anforderungen, die eine GmbH stellen kann, noch nicht abschließend beschrieben. Weitere sind in steuerliche Besonderheiten oder auch den Pflichten Betriebsergebnisse über Bilanzen öffentlich machen zu sehen, die hier aber nicht tiefgreifender erörtert werden können.

 

GmbH sollte zum Umsatz des Unternehmens passen

 

Es wird aus den Pflichten der Führung einer GmbH deutlich, dass dafür eine gewisse Tragfähigkeit des Unternehmens notwendig ist. Dies gilt sowohl für die personellen als auch für die budgetmäßigen Ressourcen.

Die jährlichen Kosten für die Buchführung und Bilanzierung sollten zu den Umsätzen und zum Gewinn passen.

 

Selbst bei einer gut laufenden Makler-GmbH ist das alleinige Argument der Haftungsbegrenzung bedeutungsarm. Gebe es sonst die Pflicht zur VSH? In der Praxis werden viele Makler als Gesellschafter gespürt haben, dass die Versicherer trotzt GmbH mit ordentlichem Stammkapital mit dieser Enthaftungsmöglichkeit so ihre Probleme haben.

 

Selbstschuldnerische Bürgschaften (also Haftung mit dem privaten Vermögen) oder ersatzweise andere Kapitalsicherheiten sind an der Tagesordnung. Für Darlehenswünsche beim Bestandskauf über eine GmbH wird man ähnliche Erfahrungen auch mit den Banken machen.

 

Pauschale Empfehlungen ab wann sich eine GmbH oder ähnliches für eine Maklerfirma „lohnen“ kann, verbieten sich eigentlich von selbst. Es ist immer ein Blick auf die individuellen Bedingungen notwendig. Dennoch kann nach meiner Meinung eine Firma zwischen fünfzigtausende und achtzig-tausend Euro Umsatz auch gut ohne juristische Gesellschaftsform auskommen. Wenn – ja wenn.

 

 

Fazit und To do´s

 

Der Inhaber einer Personengesellschaft muss die eingangs genannten Fragen der Unternehmensnachfolge für die Konstellationen Tod, längere Erkrankung und Verkauf klären. Punkt. Das kann man über eine GmbH machen. Muss man aber nicht. „Der wichtigste Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt ein zukunftssicherer, dem individuellen Geschäftskonzept angepasster Maklervertrag, verbunden mit der entsprechenden Datenschutzerklärung“, wie Rechtsanwalt Wirth herausstellt.

 

Mit zukunftssicheren Maklerverträgen und individuellen Datenschutz-vereinbarungen mit dem Kunden kann der Makler bereits viele Probleme, die mancher nur über eine GmbH zu lösen glaubt, aus der Welt schaffen. Dazu können die Themen Vertretung im Krankheitsfall, Nachfolge im Falle des Verkaufs oder des Todes des Maklers oder der Datenübertragung an Dritte gehören.

 

Aber genau die Individualität der konkreten Situation des Neugründers oder des Seniormaklers macht den Rat von Profis empfehlenswert. Aber auch diese Tipps sollten durch die Geschäftstüchtigkeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern hinterfragen werden.

Holen Sie sich immer eine zweite Meinung ein und entscheiden Sie dann. Eine Möglichkeit kann dafür der kostenfreie „Nachfolge-Check“ sein,

 

meint Ihr AssekuranzDoc.

 

P.S. Die im Artikel empfohlenen Hilfen zum Selbstmanagement zu Fragen der Unternehmensgründung oder -form wurden durch die Unternehmensberatung Consulting & Coaching Berlin des Kolumnisten entwickelt.


Dr. Peter Schmidt AssekuranzDocExperte Personenversicherungen und Unternehmensberater im Bereich Versicherungen, Vertriebe und Makler mit langjähriger Erfahrung als Führungskraft und Vorstand bei deutschen Versicherern und twittert als @AssekuranzDoc. Besuchen Sie auch seine Webseite und werden Sie Fan von Dr. Schmidt auf Facebook.

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