Vertrauenswürdige Versicherungen, Maklerhonorare, Urlaubsvertretung für Makler, Niedrigzinsphase

Thema des Tages

Welchen Versicherungen die Deutschen am meisten vertrauen Das Magazin „Readers Digest“ hat für die Studie „Reader’s Digest European Trusted Brands 2015“ insgesamt 16.000 Verbraucher aus sieben europäischen Ländern, davon mehr als 6.000 aus Deutschland, befragt. Im Bereich Versicherungen wählten die Befragten ungestützt, d.h. ohne Vorgaben Allianz, Huk-Coburg und ERGO auf die ersten drei Plätze. VersicherungsJournal.


Vermittler

Chancen der Digitalisierung für Vermittler „Vermittler stellen ihre eigene Marke vor Ort dar. Ich bin nicht bei der “Augsburg Rosenheimer” versichert, sondern beim “Schmidt an der Marktallee”. Frank Kersten, Geschäftsführer und Gesellschafter der AMC ist überzeugt davon, dass Vermittler von einer digitalen Visitenkarte profitieren können. Die Gründe dafür und Tipps zur Umsetzung erläutert er in einem Interview mit versicherungswirtschaft-heute.

Urlaubsvertretung für Makler: Mitarbeiter oder Maklerkollege? Die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten sowie Fragen der Haftung und des Datenschutzes werden bei Asscompact näher beleuchtet.

Deutsche bevorzugen provisionsfinanzierte Maklerhonorare In einer Studie der Bayerischen in Zusammenarbeit mit der FH Dortmund und dem Marktforschungsinstitut FGM GmbH gaben 33% der Befragten an, dass sie sich Honorare für eine Maklerberatung grundsätzlich vorstellen können. Sie erhoffen sich dadurch günstigere Prämien und eine größere Auswahl. Der überwiegende Teil der Probanden möchte die Makler jedoch weiterhin über Provisionen bezahlt sehen diebayerische.


Sprechstunde beim @AssekuranzDoc: Totgesagte leben länger

Jetzt kommt es von allen Seiten. Bedrohungsszenarien für den Stand der Makler zuhauf. Martialische Sprüche vom „Tod“ der Makler oder vom „Maklersterben“ machen die Runde. Ist das Panikmache oder Aufforderung zum Handeln? Dieser Frage geht Dr. Peter Schmidt in seiner neuesten Sprechstunde beim @AssekuranzDoc nach.


 

Urteile

Lohnfortzahlung für Alkoholabhängige? In einem aktuellen Urteil bestätigt das Bundesarbeitsgericht die Entscheidungen zweier Vorinstanzen, nach denen ein Arbeitnehmer auch nach mehreren Therapieversuchen seinen Lohn weiterhin vom Arbeitgeber bekommen muss (Az.: 10 AZR 99/14). Im vorliegenden Fall hatte die Krankenkasse des Mannes das von ihr gezahlte Krankengeld vom Arbeitgeber zurückverlangt. Die Richter sahen Alkoholismus als Krankheit an, sodass bei einem Rückfall nicht von einem Verschulden des Patienten ausgegangen werden kann VersicherungsJournal.

Finanzen

Stehen uns Negativzinsen bevor? Zu diesem Thema hat die „Welt“ führende Kapitalmarktexperten von deutschen und internationalen Banken befragt. Die Mehrzahl der Spezialisten rechnet demnach nicht mit einer kurzfristigen Änderung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank Welt.


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