LV 1871: „Warum Selbstständige noch 2014 eine Basisrente abschließen sollten“

PRESSEMITTEILUNG – LV 1871 – Der Staat fördert die private Vorsorge. Zum Beispiel mit Steuervorteilen wie bei der Basisrente. Gerade für Selbstständige gibt es gute Gründe, noch in diesem Jahr 2014 eine Basisrente bei der LV 1871 abzuschließen.

„Die Basisrente ist aus unserer Sicht die sinnvollste Altersvorsorge nicht nur für Selbstständige – vor allem wenn sie so flexibel ist wie bei der LV 1871“, sagt LV 1871 Vertriebsvorstand Rolf Schünemann. So ist der Rentenbeginn zwischen 62 und 75 Jahren frei wähl- und auch verschiebbar. Wer dann schwer krank ist, erhält eine entsprechend höhere Rente. Dabei zählt die persönliche Gesundheitssituation. Im Tarif mit Pflegeschutz verdoppelt sich die Rente bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Eine Kapitalauszahlung sieht der Gesetzgeber bei der Basisrente nicht vor. Deshalb zahlt sich diese Flexibilität zu Beginn der Rentenphase besonders aus.

Fondsgebundene Basisrente von Experten

Wer eine fondsgebundene Basisrente abschließt, kann sich auf meinepolice.com über die Fondspalette der LV 1871 und ihre exklusiven Fondslösungen informieren. Bei der sogenannten Expertenpolice etwa verlässt sich der Kunde ganz auf die Kapitalanlageexpertise der LV 1871. Deren Anlageprofis haben fünf vermögensverwaltende Investmentfonds zusammengestellt, die sie kontinuierlich überprüfen.

Mit 1,75 Prozent Garantiezins 17 Prozent mehr

Klassische und fondsgebundene Basisrente fördert der Staat durch die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Beiträgen. Und: Wer noch bis Jahresende eine Basisrente abschließt, sichert sich den Garantiezins von 1,75 Prozent. Die garantierte Rentenleistung fällt bei einer 2014 abgeschlossenen Basisrente um 17 Prozent höher aus als im Folgejahr. Übrigens: Der Rechnungszins gilt auch für künftige Zuzahlungen oder eingeschlossene Dynamiken. Im Januar 2015 sinkt der Garantiezins um 0,5 Prozentpunkte.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe