€uro am Sonntag: „Prozesswelle
 rund um gekündigte Lebensversicherungen ebbt ab“

Zurich Deutscher Herold und HDI akzeptieren Niederlagen vor dem Oberlandesgericht Köln

PRESSEMITTEILUNG – München. Die Lebensversicherer Zurich Deutscher Herold und HDI verzichten nach Niederlagen vor dem Oberlandesgericht Köln darauf, den Bundesgerichtshof (BGH) anzurufen. Das erklärten Sprecher beider Unternehmen gegenüber der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ (Ausgabe vom 6. September).

Hintergrund: Der BGH hatte mehrmals entschieden, dass bei vielen Kapitallebens- und privaten Rentenpolicen, die zwischen 1995 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, die Klauseln für Beitragsfreistellung und Kündigung ungültig sind. Die Urteile gelten nur für Einzelfälle, doch waren die Vertragsbedingungen branchenweit im Einsatz. Deshalb hatte die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg von rund einem Dutzend Unternehmen die Erklärung eingefordert, auf den Einsatz der beanstandeten Klauseln zu verzichten. Diesem Anliegen entsprachen manche Firmen nicht oder nicht im gewünschten Umfang, woraufhin die VZ klagte (Az. 20 U 45/14 und 20 U 211/13).

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