PKV geht juristisch gegen irreführende Werbung vor

PRESSEMITTEILUNG – Zum Vorgehen gegen irreführende Billigangebote erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:

„Weil fragwürdige Werbetricks à la ‚PKV ab 59 Euro‘ insbeson­dere im Internet um sich greifen und den Ruf der Privaten Kran­kenversicherung schädigen, geht der PKV-Verband jetzt juris­tisch dagegen vor. Werbungen für Tarifangebote zu einem Preis, der so am Markt nicht verfügbar ist, sind unzutreffend und damit irreführend. Sie verstoßen gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Dies gilt auch für das Verschweigen wesentlicher Merkmale, wenn beworbene Tarife nicht die typischen Leistungen einer privaten Kranken­versicherung umfassen.

Die Urheber entsprechender irreführender Werbeangebote erhalten daher eine Abmahnung. Sie werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf­gefordert, für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohen ihnen empfindliche Strafzahlungen.

Eine Umfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen hat ergeben, dass zu den in einschlägigen Werbungen genannten Billigst-Beiträgen kein Tarif bekannt ist, der den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung bietet (darunter z.B. freie Arztwahl, Unterkunft in Ein- oder Zweibettzimmern, Chefarzt­behandlung). Soweit es bei PKV-Unternehmen einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gibt, sind sie an sehr enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf spezielle Ziel­gruppen wie z.B. Studenten, Beamtenanwärter oder Meister­schüler. Solche Tarife werden aber in der Regel ohne Alterungs­rückstellungen kalkuliert, weil sie nur für vorübergehende Lebensphasen gelten. Sie entsprechen nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung.

Bei einigen dieser scheinbaren Billig-Angebote liegt der Ver­dacht nahe, dass es sich gar nicht um Werbung für reale Versi­cherungen handelt, sondern andere Absichten dahinterstecken. Meist führen diese Werbeanzeigen direkt zu Internet-Frage­bögen, wo persönliche Daten abgefragt werden, die sich anschließend gewinnbringend für völlig andere Zwecke ver­markten lassen. Praxistests von Verbraucherschutz-Journalisten brachten zutage, dass sie in keinem einzigen Fall nach dem Ausfüllen solcher Fragebögen ein konkretes Versicherungs­angebot erhalten haben, stattdessen aber z.B. ein versehentlich bestelltes Zeitschriften-Abonnement. Neben dem Ärger für die irregeführten Verbraucher sind diese angeblichen Billigangebote auch aus Sicht der Privaten Krankenversicherung ein großes Ärgernis. Sie beschädigen das Ansehen der PKV, das für besonders hochwertigen Versicherungsschutz und für eine um­fassende Gesundheitsversorgung steht.“

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe