BVK-Mindeststandards für größeren Verbraucherschutz

Vermittlerverband prüft mit Ratingagentur Franke und Bornberg Versicherungsprodukte

PRESSEMITTEILUNG – Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) setzt sich für die Etablierung von Mindeststandards bei Versicherungsprodukten im Privatbereich ein. Ziel dieser Mindeststandards ist, Produkte aus dem Bereich der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zu identifizieren, die die vertraglichen Ansprüche der Geschädigten unmissverständlich und in einer Mindestqualität regeln.

„Damit wird der BVK seiner aktiven Rolle im Verbraucherschutz im Interesse der qualifiziert beratenden Versicherungsvermittler gerecht“, betont der für das BVK-Projekt Mindeststandards verantwortliche BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Im Unterschied zu Produkt-Ratings geht es bei dieser Bewertung nicht um eine möglichst umfassende Ausgestaltung der Produkte oder um die Prüfung auf hohe Leistungsstandards, sondern um eine solide Grundprüfung aus Sicht der von BVK-Mitgliedern erforderlichen Mindestausprägungen in Umfang und klarer Bedingungsformulierung“, so der BVK-Vizepräsident.

Für das Projekt Mindeststandards nahm der BVK gemeinsam mit der Ratingagentur Franke und Bornberg eine Analyse von Versicherungsprodukten vor, die auf dem Bewertungs-Know-how dieses Kooperationspartners und auf dem praxisnahen Wissen und den Erfahrungen von BVK-Vermittlern um die Kundenbedürfnisse basiert.

Bewertungsprozess

BVK-Mitglieder aus allen Vertriebswegen trugen aktiv dazu bei, die Kriterien für die Mindeststandards zusammenzustellen, die gute Produkte für ihre Kunden ausmachen. So müssen beispielsweise Leistungsansprüche unmissverständlich geregelt sein und dürfen keine Auslegungsmöglichkeiten im Schadenfall zulassen. In einem aufwendigen Prozess wurden von der Schadenkommission des BVK in Zusammenarbeit mit Franke und Bornberg zunächst alle weiteren möglichen Sachverhalte eruiert, die Konfliktpotenziale im Schadensfall beinhalten. In einem Internet-gestützten Verfahren wurden sodann diese Kriterien durch die BVK-Mitglieder bewertet und die wichtigsten Merkmale, die für nahezu alle Versicherten von Bedeutung sind, ausgewählt. In einem weiteren Schritt wurden für diese Kriterien Mindestausprägungen festgelegt. Dabei waren stets notwendige Mindeststandards zu erarbeiten, die aus Kunden- und Vermittlersicht bedeutsam sind.

„Die Untersuchung zeigte, dass sich zwar viele Versicherungsprodukte durch hochwertige Leistungsbausteine und eine umfangreiche Gesamtleistung auszeichnen“, informiert Michael Franke, Geschäftsführer der Ratingagentur bei Franke und Bornberg. „Die Leistungsansprüche bei einigen grundlegenden Leistungsmerkmalen, die für nahezu alle Versicherten eine Rolle spielen, waren aber nicht immer transparent und hinreichend ausgestaltet.“

„Dadurch kann im Schadensfall nicht nur eine drohende Deckungslücke für die Kunden entstehen, sondern auch die entstehenden Auslegungsfragen können das Image des betreuenden Versicherungsvermittlers negativ beeinflussen“, ergänzt Andreas Vollmer.

Vergabe von Qualitätssiegel für Tarife

Um die Qualität von Versicherungsprodukten nach außen sichtbar zu machen, bieten der BVK und Franke und Bornberg die Nutzung eines Qualitätssiegels an, welches Versicherer zur werblichen Darstellung verwenden können. Dabei ist das vergebene Qualitätssiegel immer auf den Tarif und nicht auf den Anbieter bezogen, wobei die Einteilung der Tarife in Abhängigkeit von der jeweiligen Produktausgestaltung in den besagten Sparten erfolgt. Mit der Erfüllung der BVK-Mindeststandards können daher Versicherungsunternehmen ein klares Signal zur Unterstützung von Versicherungsvermittlern und zu ihrer Kundenorientierung setzen.

Die Formulierung der Mindeststandards ist ein Baustein im jahrelangen Bemühen des BVK für eine qualitativ hochwertige und persönliche Beratung und Betreuung von Verbrauchern durch Versicherungsvermittler.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe