Talanx AG: Mit der Dienstreiseversicherung von HDI-Gerling im Ausland sicher unterwegs

  • Neue Police „Travel Insurance for Business“ (TriB) beinhaltet Versicherungsmodule aus mehreren Sparten

  • Alle Dienstreisen bis sechs Monate versicherbar

  • Keine Einzelanmeldung von Reisen notwendig, keine Ländereinschränkung

  • Einfachste Policierung mit Deckung für alle Mitarbeiter

PRESSEMITTEILUNG – Hannover, 10. Dezember 2013. Mit zunehmender Globalisierung der Wirtschaft gehören Auslandsdienstreisen immer häufiger zum Geschäftsalltag. Unternehmen sind ihren Mitarbeitern auf diesen Reisen gesetzlich zu einer besonderen Fürsorge verpflichtet. Mit der Dienstreiseversicherung „Travel Insurance for Business“ (TriB) bietet die HDI-Gerling Industrie Versicherung eine bedarfsgerechte Versicherungslösung für Auslandsreisen.

Im Jahr 2012 gab es in Deutschland 9,4 Millionen Geschäftsreisende. Ein großer Teil davon reiste ins Ausland. So zählte der Verband Deutsches Reisemanagement mehr als 17 Millionen Auslandsübernachtungen. Die Aufgaben der Arbeitnehmer jenseits der deutschen Landesgrenzen sind vielfältig: Sie reichen von der Teilnahme an Konferenzen und Messen über die Betreuung von Standorten bis zu Montagetätigkeiten auf Großbaustellen. Mitunter sind Mitarbeiter wochen- oder monatelang am Auslandsstandort im Einsatz.

Arbeitgeber haben laut Sozialgesetzbuch gegenüber ihren Mitarbeitern auf Dienstreisen eine besondere Führsorgepflicht (§17 SGB). Danach müssen Unternehmen zum Beispiel Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Rücktransporte verunfallter oder kranker Mitarbeiter übernehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen seit Anfang 2013 solche Kosten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt.

„Damit unsere Kunden die auf Auslandsreisen entstehenden Risiken ihrer Mitarbeiter zielgenau absichern können, haben wir die HDI-Gerling-Dienstreiseversicherung ,Travel Insurance for Business‘, kurz TriB, konzipiert“, sagt Manfred Wittkowski, verantwortlicher Produktmanager bei HDI-Gerling Industrie. „Wir bieten mit unserer neuen Versicherungslösung mehrere Bausteine, die es auf dem Markt in dieser Qualität oder Form bisher nicht gab.“ So entfallen beim neuen Produkt von HDI-Gerling mehrere Beschränkungen, die bei anderen Dienstreiseversicherungen oft üblich sind. Eine Anmeldepflicht für einzelne Dienstreisen entfällt ebenso wie eine Einschränkung auf bestimmte Länder. Auch eine Limitierung der Reisetage entfällt. Es gilt lediglich die gesetzliche Obergrenze von sechs Monaten.

Im Einzelnen beinhaltet TriB wahlweise folgende Module:

  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Assistanceleistungen
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Unternehmen, die bereits eine Gruppen-Unfallversicherung bei HDI-Gerling abgeschlossen haben, können diese um TriB-Bausteine ihrer Wahl erweitern. Die Assistanceleistungen bieten beispielsweise Dienstreisenden in aller Welt rund um die Uhr höchste Sicherheit bei Notfällen: HDI-Gerling unterstützt erkrankte oder verunfallte Mitarbeiter dabei, vor Ort Zugang zu den besten Krankenhäusern und Fachärzten zu finden. Wann immer gewünscht und möglich wird die Rückkehr in heimische Kliniken sichergestellt. Sollte dies aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, sorgen deutsche Fachärzte auch vor Ort für die bestmögliche Heilbehandlung.

Arbeitgeber können mit der neuen Police TriB auch Krankheitskosten abdecken, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden. Zusätzlich zum Ersatz der Heilkosten lässt sich zudem ein Tagesgeld versichern.

Unternehmen sind heute auch dazu verpflichtet, Mitarbeiter hinsichtlich spezifischer Risiken eines Reiselandes zu beraten und abzusichern. Dazu gehören eine Impfberatung und eine Gesundheitsprophylaxe, aber auch Hinweise auf politische Gefahren (innere Unruhen) und wirtschaftliche Risiken wie die Haftung bei schuldhaftem Handeln. Zum Leistungsangebot von TriB gehört deshalb auch die Absicherung länderspezifischer Risiken. „Diese Leistungen werden immer wichtiger, da eine Missachtung dieser Pflichten zukünftig strafrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen haben kann“, betont Manfred Wittkowski. Er verweist dazu beispielhaft auf den „Homicide and Manslaughter Act“ in Großbritannien. Danach können Arbeitgeber und Vorgesetzte im Falle von Pflichtverletzungen bei verletzten oder erkrankten Arbeitnehmern auch strafrechtlich verfolgt werden.

Die Leistungen der TriB-Police lassen sich zum größten Teil und auf Wunsch auch auf Dienstreisen innerhalb Deutschlands übertragen.

Weitere Informationen zur Gruppen-Unfallversicherung von HDI-Gerling Industrie erhalten Sie auf dieser Internetseite: http://www.hdi-gerling.de/de/industrie/produkte/gruppenunfall/index.jsp.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe