GDV: „Einigung zu Solvency II guter Ausgangspunkt für weitere Ausgestaltung des Regelwerks“

PRESSEMITTEILUNG – Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Einigung über die Eckpunkte von Solvency II. „Der auf EU-Ebene ausgehandelte Kompromiss ist ein Meilenstein im politischen Prozess und eine gute Basis für den notwendigen Übergang zu Solvency II in einem durch künstliche Niedrigzinsen herausfordernden Marktumfeld“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. „Der Kompromiss gibt Antworten auf wichtige Fragen zur Bewertung langfristiger Garantien unter Solvency II.“

Er sei ein guter Ausgangspunkt für die weitere Ausgestaltung des Regelwerks. Angesichts des engen Zeitplans bis zum Inkrafttreten komme es nun darauf an, die Vorgaben zügig zu konkretisieren – ohne den Kompromiss entscheidend aufzuweichen. „Die Unternehmen brauchen bald Klarheit über die finalen Regeln“, betont von Fürstenwerth.

Die Trilog-Parteien – bestehend aus Europäischem Parlament, Europäischem Rat und Europäischer Kommission – hatten sich am Mittwoch nach intensiven Verhandlungen auf die Details der sogenannten Omnibus II-Richtlinie verständigt. Sie konkretisiert wichtige Punkte von Solvency II. Bevor das neue Regelwerk zum 1. Januar 2016 vollständig in Kraft treten kann, müssen auf europäischer und nationaler Ebene aber noch wichtige Details festgelegt werden. „Auf den nachgelagerten Rechtsebenen steht jetzt noch viel Arbeit an“, sagt von Fürstenwerth. „Das Umsetzungsdatum ist daher sehr ambitioniert. Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Frist zwischen Finalisierung und Scharfschaltung der Regeln sehr kurz sein wird. Das fordert der Versicherungswirtschaft viel ab.“ Mitte 2014 will die EU-Kommission Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der Regeln machen; bis Anfang 2015 soll Solvency II nach aktuellem Stand in nationales Recht umgesetzt sein.

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