BÄK und PKV-Verband schließen Rahmenvereinbarung zur GOÄ-Novellierung

PRESSEMITTEILUNG – Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben eine Rahmenvereinbarung zu einer baldigen und umfassenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unterzeichnet. Der gemeinsame Vorschlag soll dem federführenden Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, und der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Uwe Laue, appellierten an die Koalitionsunterhändler von Union und SPD, die Novellierung der Gebührenordnung als prioritäres Vorhaben auf ihre gesundheitspolitische Agenda zu setzen. Mit der geschlossenen Rahmenvereinbarung hätten BÄK und PKV-Verband gezeigt, dass sie Willens und in der Lage sind, eine gemeinsame Lösung für die Neugestaltung der GOÄ zu entwickeln.

Die Rahmenvereinbarung setzt die Eckpunkte für die Entwicklung dieses gemeinsamen Novellierungsvorschlages. In ihr sind konkrete Zeitvorgaben und Zielvereinbarungen festgelegt. So soll bis Ende 2014 eine gremienreife Entwurfsfassung der neuen GOÄ vorliegen. Zudem sieht das Papier Festlegungen für die Gründung einer Gemeinsamen Kommission zur Novellierung, Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ mit Datenstelle vor.

Die Vereinbarungspartner sind sich darüber hinaus einig, dass die Bewertung der ärztlichen Leistungen unter Heranziehung von Kostendaten und unter Berücksichtigung der medizinischen Leistungserbringung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen neu vorzunehmen ist. Die Gebührenordnung bleibt als eigenständige Abrechnungsgrundlage für privatärztliche Leistungen erhalten und wird als umfassende Abbildung des gesamten ärztlichen Leistungsspektrums konzipiert. Zur Vermeidung unerwünschter bzw. unbegründeter Honorarentwicklungen ist eine geeignete Risikosteuerung vorgesehen.

Bundesärztekammer und PKV-Verband konstatieren in der Rahmenvereinbarung, dass die GOÄ seit 1982 nur in Teilbereichen aktualisiert worden ist. Wichtige Bereiche der Medizin seien im Gebührenverzeichnis der GOÄ auf dem Stand vom Ende der 1970er Jahre abgebildet. Deshalb sei es zwischen den Vereinbarungspartnern unstreitig, dass eine umfassende Überarbeitung der GOÄ im Interesse der Patienten und aller anderen Beteiligten geleistet werden muss. So verständigten sich die Vertragspartner auch auf eine gemeinsam getragene Qualitätsoffensive, mit der die privatärztliche Versorgung weiter verbessert werden soll.

„Mit der Novellierung wird eine moderne Gebührenordnung geschaffen, in der Unschärfen der bisherigen Fassung beseitigt und damit die ärztliche Abrechnung vereinfacht und entbürokratisiert wird“, sagte Montgomery. Mit der neuen GOÄ werde mehr Transparenz für Ärzte, Versicherte und Kostenträger geschaffen. Laue ergänzte: „Die gemeinsame Vereinbarung ermöglicht es, die neue GOÄ auf eine betriebswirtschaftlich kalkulierte und nachvollziehbare Grundlage zu stellen. Mit der Gründung einer gemeinsamen Kommission wird zudem sichergestellt, dass medizinische Innovationen zeitnah aufgenommen werden können. Das bedeutet mehr Sicherheit und Qualität für alle Versicherten.“

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