Frage der Woche: Wird eine Überzahlung im Notlagentarif erstattet?

 

Ich wurde aufgrund von Rückständen in der PKV heute rückwirkend ab 01.09.2009 in den Notlagentarif eingestuft. Da ich aber seit 2010 regelmäßig 1. meinen normalen KV-Beitrag zahle und 2. gleichzeitig eine Tilgung der Rückstände für 15 Monate mit mtl. Zahlungen durchführe, würde rechnerisch eine Überzahlung vorliegen.

Bedeutet dies das die PKV die „zuviel“ gezahlten Beiträge zurück erstatten muss? Wäre in meinem Fall ca. 4.000 €. Im voraus herzlichen Dank.

Dieter C.

Anmerkung der Redaktion:

Die Antwort ersetzt NICHT die persönliche Beratung durch einen Versicherungsfachmann, die wir ausdrücklich empfehlen. Auch eine fachliche Bewertung der Antwort durch Hernn Hennig maßen wir uns nicht an.

Wie die Fachdiskussion in den Kommentaren zeigt, gibt es bei vielen Fragen unterschiedliche Meinungen/Bewertungen. Dies liegt natürlich auch daran, dass zu einer umfassenden Beantwortung weit umfassendere Informationen benötigt werden, als eine solche kurze Leser-Frage enthalten kann.

Über die rege und kontroverse Diskussion freuen wir uns, Kritik nehmen wir uns zu Herzen. Angesichts der fortgeschrittenen Diskussion mit vielen interessanten Beiträgen, werden wir diesen Artikel aber nicht, wie schon gefordert, löschen – sondern freuen uns auf eine rege Beteiligung von fachkundigen Lesern des Tagesbriefings und hoffen, unserem Leser damit zumindest weiterzuhelfen und ihm zu ermöglichen, bei seinem Versicherungsberater die richtigen Fragen zu stellen.  

Unsere Antwort durch den PKV-Fachmann Sven Hennig:

 

Lieber Herr C.,

Zunächst einmal etwas vorab. Der Notlagetarif (NLT) wurde eingeführt, um die Rückstände in der Privaten Krankenversicherung nicht ausufern zu lassen und dem Versicherungsnehmer eine Chance zu geben, wieder „auf einen grünen Zweig zu kommen“. Leider ist es nicht bei allen Kunden wie bei Ihnen und die Rückstände werden so regelmäßig zurück geführt wie Sie es schildern.

Wer also seit dem 1. August 2013 in einem ruhenden Tarif der PKV versichert war (ruhend wegen der Rückstände bei den Beiträgen), der wird rückwirkend für die Zeit der Leistungen im NLT versichert. Daraus resultiert eine Neuberechnung der Beiträge, da die „Beitragsschuld“ ab diesem Zeitpunkt rückwirkend reduziert ist. Ein Beispiel soll das verdeutlichen.

  • Beitrag regulär: 500 EUR, Rückstand ab 01. 01. 2009
  • Rückstand bis 01.09.09 = 4.000 EUR
  • Zahlung der Rückstände in Raten, parallel Zahlung der „normalen“ Monatsbeiträge ab 09/2010
  • Beitrag im Notlagentarif: 150 EUR

Durch die Zahlung der „normalen“ Beiträge haben Sie daher zu viel bezahlt und zwar Monat für Monat in unserem Beispiel 350 EUR. Dieses ergibt daher eine Überzahlung von 12.600 EUR (Sept. 10- Sept. 13, jeweils 350 EUR). Zunächst wird davon jedoch der Rückstand ausgeglichen, welcher vor Einstufung in den Notlagentarif entstanden ist. Eventuell dann bestehende Überzahlungen werden von den Versicherern berechnet und in einer gesonderten Abrechnung ausgewiesen.

Nachdem also die (hier beispielhaften) Rückstände von 4.000 EUR ausgeglichen wurden, verbleiben weitere 8.600 EUR an Überzahlung. Gemäß den Vorgaben im Gesetz, genauer §193 Abs. 9 VVG, wird der Vertrag dann ab dem ersten Tag des übernächsten Monats wieder in den normalen Versicherungsschutz überführt. Ab dem 01. 10. 2013 besteht also, nach Tilgung aller Rückstände, wieder Versicherungsschutz nach dem ursprünglich gewählten Tarif.

Sollte sich ein verbleibendes Guthaben ergeben, so empfiehlt es sich dieses auf zukünftige Beitragsforderungen anrechnen zu lassen um so nicht gleich wieder Gefahr zu laufen, rückständig zu werden, denn so sind die Beiträge bis zum verbrauchen des Guthabens schon bezahlt.


Unser Experte

Sven Hennig

Sven Hennig

Sven Hennig ist Geschäftsführer der S.H.C. GmbH, einem mit Spezialisierung auf die biometrischen Risiken und Betreiber des Onlineportals www.online-pkv.de.  Die S.H.C. GmbH hat sich auf die bundesweite Beratung mittels Telefon, Online-Beratung und E-Mail spezialisiert und sichert damit eine bundesweite Verfügbarkeit auf hohem Qualitätsniveau. Mit etwa 680 Kunden ist Sven Hennig einer wenigen Spezialmakler für die PKV und BU Absicherung. Kontaktieren können Sie Herrn Hennig unter Tel. 03838 / 30 75 33 oder im Internet: www.online-pkv.de. Werden Sie ein Fan auf Facebook! 

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