Euro am Sonntag: Urteil – Allianz handelt bei Bewertungsreserven korrekt

Kläger will in Pilotverfahren in Berufung gehen

PRESSEMITTEILUNG München. Die Allianz muss Kunden, deren Lebensversicherung nach 2007 ausgelaufen ist, keine sogenannten Bewertungsreserven nachzahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts im hessischen Fritzlar, das der Wirtschaftszeitung Euro am Sonntag vorliegt (Erscheinungstag: 7.9.).

Ein Rentner hatte gegen die Versicherung geklagt, weil sie ihm aus seiner Sicht 657 Euro aus seiner Kapitallebens-Police vorenthalten hatte. Er will nach eigenen Angaben gegen das Urteil in Berufung gehen. Das Verfahren gilt als wegweisend und wurde von vor der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt. Begründung: Mit dieser Klage werde das gesamte System der Bewertungsreserven auf den Prüfstand gestellt. Konkret geht es um Teilhabe an den Kapitalanlagen im Allianz-Portfolio. Sie waren bei Vertragsablauf am Markt mehr wert, als sie in den Allianz-Büchern stehen.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 müssen Kunden mit auslaufenden Verträgen zu 50 Prozent an diesen Bewertungsreserven beteiligt werden. Die Allianz hatte lediglich einen Sockelbetrag der Bewertungsreserven ausbezahlt und dies unter anderem mit dem zusätzlich bezahlten Schlussbonus, den sogenannten Schlussüberschussanteilen, begründet. Dieser Schlussbonus, den der Kläger komplett erhalten habe, habe vor 2008 bereits Anteile an den Bewertungsreserven enthalten.

Das Gericht folgte dieser Argumentation und urteilte, es gebe „keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken“ gegen das Vorgehen der Versicherung (Az. 8 C 236/12).

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