Bund der Versicherten: Nach der Entlassung des Vorstands

Keine weitere Stellungnahme des BdV: Die Webseite zeigte am 25. März immer noch die Meldung vom 22. März.

Keine weitere Stellungnahme des BdV: Die Webseite zeigte am 25. März immer noch die Meldung vom 22. März.

Der Montag stand ganz im Zeichen der andauernden Querelen um den Rauswurf von Axel Kleinlein und Thorsten Rudnik als Vorstände beim Bund der Versicherten (BdV).

Wir fassen kurz zusammen, was am 25. März 2013 passiert ist:

  • Rechtsanwalt Joachim Bluhm, ehemaliger Anwalt des BdV, übersandte dem Tagesbriefing eine Kommentierung der Vorgänge im BdV: Bluhm fordert einen Neuanfang für den BdV. Dies sei möglich, wenn sich der Verein „vollständig und konsequent seiner personellen Altlasten entledigt: Gobrecht, Schadendorf, Rudnik und Fricke müssen gehen.“
  • Axel Kleinlein stellt in einer schriftlichen Stellungnahme vom 25. März seine Entlassung in einen Zusammenhang mit der „Aufarbeitung von Unregelmäßigkeiten bei bestimmten Gehaltszahlungen“ und sagt: „Anstatt mich in meiner neutralen Haltung in der Aufklärung dieses Sachverhalts zu unterstützen, griff mich der Aufsichtsrat sogar für dieses Verhalten an.“ Kleinlein gibt sich kämpferisch und möchte wieder in eine leitende Position beim BdV zurück: „Ich stehe bereit“, sagt er.
  • Strafanzeige: Im Zusammenhang mit den genannten Gehaltszahlungen wurde bekannt, dass es sich dabei um juristisch bedenkliche Zuwendungen an die Lebensgefährtin des ebenfalls entlassenen Vorstands Thorsten Rudnik handeln soll. Auf Basis eines Rechtsgutachtens hatte der Betriebsrat Strafanzeige wegen Untreue gegen den Aufsichtsrat des BdV und weitere Personen gestellt. Dass eine Anzeige des BdV-Betriebsrates gegen 5 Personen vorliegt (Az.: 3103 Js 68/13), bestätigte die Hamburger Staatsanwaltschaft dem Tagesbriefing telefonisch. Die Anzeige werde aktuell geprüft.
  • Außerordentliche Mitgliederversammlung: Bluhm und Kleinlein fordern die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung an, auf der ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden könnte. Hierzu müssten ein Prozent der Mitglieder, etwa 540 Personen, eine solche Versammlung beantragen. Der BdV schweigt zurzeit.

Pressequellen: Manager-Magazin Versicherungsmagazin

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe